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Offenlegungspflicht der Jahresabschlüsse

Vielen Firmen drohen hohe Geldbußen

Schluss mit Ignoranz und Geheimhaltung: Das Bundesjustizministerium kündigt empfindliche Geldbußen an, wenn Firmen ihre Bilanzen nicht veröffentlichen.

Autor:Martin Fryba • 10.3.2010 • ca. 0:35 Min

Ab 1.1.2007 gilt die Offenlegungspflicht für Unternehmensdaten

Das Bundesamt für Justiz stellt sich darauf ein, Ende März Ordnungsgeldverfahren gegen Unternehmen einzuleiten, die gegen die Offenlegungspflichten verstoßen, warnt die IHK Essen. Im Handelsregister eingetragene Unternehmen müssen seit 2007 ihre Bilanzen nicht mehr bei den Amtsgerichten, sondern bei der Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft in Köln für die dortige Veröffentlichung im Internet einreichen. Wer das nicht beachtet, muss mit Bußgeldern von mindestens 2.500 bis zu 25.000 Euro rechnen.

Die Frist zur Einreichung der Jahresabschlüsse für 2008 sei zwar bereits zum Jahresende 2009 abgelaufen, schreibt die IHK Essen. Säumige Betriebe haben derzeit aber noch die Möglichkeit, ein Verfahren und die damit verbundenen Kosten zu vermeiden, wenn die Unterlagen nun nachgereicht werden. Betroffen seien bundesweit rund 200.000 Unternehmen.

Das Bundesjustizministerium werde zunächst kostenpflichtige Abmahnungen verschicken mit der Aufforderung die fehlenden Unterlagen innerhalb von sechs Wochen nachzureichen. Die Jahresabschlüsse sind beim Bundesanzeiger Verlag elektronisch einzustellen.