Vorsicht: Abmahnvereine suchen Opfer
Sie nennen sich »Ehrlich währt am längsten e.V.«, »Verein zur Förderung des lauteren Wettbewerbs im Internet« oder »Online-Fair-Trade e.V.«. Doch von sich reden machen die Vereine nur durch das massenhafte Versenden von Abmahnungen. Vor allem Ebay steht im Visier der Abmahner, aber auch Händler auf »Amazon Marketplace« sind betroffen.
- Vorsicht: Abmahnvereine suchen Opfer
- Ständig neue Abmahnvereine
Eine Serie von Abmahnungen erreichte in den letzten Wochen Händler auf der Plattform »Amazon Marketplace«. Beanstandet wurde die 14-tägige Widerrufsfrist, die Amazon-Kunden eingeräumt wird. Als Versender der Abmahnungen fungiert »Online- Fair-Trade e.V.«, ein nach Eigenangabe gemeinnütziger Verein, der es sich zum Ziel gemacht habe, »unlautere Geschäftspraktiken im Internet aufzudecken, Verursacher und Verbraucher zu informieren und Chancengleichheit und Fairness im Internethandel herzustellen«.
Auf den ersten Blick mag das an den Verbraucherzentrale Bundesverband erinnern, der in relevanten Fällen auch nicht davor zurückschreckt, Konsumentenrechten durch das Versenden von Abmahnungen Nachdruck zu verleihen. Doch betrachtet man die Abmahntätigkeit von »Online- Fair-Trade e.V.« genauer, lassen sich eine Reihe von Ungereimtheiten erkennen. »Die Tatsache, dass die Abmahnungen durch einen externen Anwalt verschickt werden, lässt Zweifel an der personellen Ausstattung des Vereins entstehen«, erklärt Rechtsanwalt Johannes Richard vom Online- Dienst Internetrecht-Rostock.de. Auch scheint es so, als seien die Abmahnungen nach einer alphabetischen Liste verschickt. »Außerdem handele es sich bei der Widerrufsfrist bei Amazon Marketplace um einen Sachverhalt, der rechtlich nicht ganz eindeutig ist. So nehme z.B. das Landgericht Berlin eine Widerrufsfrist von zwei Wochen an.