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Weihnachtszeit ist IT-Gefahrenzeit

Fast zwei volle Arbeitstage verbringen deutsche IT-Angestellte im Schnitt mit Weihnachtseinkäufen am Arbeitsplatz. Das ist nicht nur unproduktiv, oft bringt das Powershopping auch erhebliche Gefahren für die Unternehmens-IT mit sich.

Autor:Lars Bube • 10.12.2009 • ca. 1:00 Min

Weihnachtseinkäufe am Arbeitsplatz zu erledigen, bringt erhebliche Gefahren mit sich - auch für die IT.
Inhalt
  1. Weihnachtszeit ist IT-Gefahrenzeit
  2. Keine Kompromisse
  3. »Professioneller Grundschutz darf nichts kosten«

Vorweihnachtszeit ist Shopping-Zeit, auch in den meisten Unternehmen. Ganze 14,4 Stunden verbringt jeder Mitarbeiter während dieser Zeit mit Online-Weihnachtseinkäufen, wie aus einer aktuellen Umfrage des Berufsverbands von Informatikfachleuten ISACA hervorgeht. Für Arbeitgeber ist dieses Verhalten gleich in doppelter Hinsicht ärgerlich: Einerseits, weil sie ihren Angestellten somit Gehalt dafür bezahlen, dass diese statt der Arbeit ihre Weihnachtseinkäufe erledigen. Andererseits bedeutet der verstärkte Onlineeinkaufstrieb quer durch alle Abteilungen auch eine erhöhte Gefahr für die IT-Sicherheit der Unternehmen.

Jan Hichert, CEO von Astaro, hat deshalb einige Tipps formuliert, wie Arbeitgeber mit dieser Situation umgehen können und verweist dabei gleichzeitig auf ein grundlegendes Problem:

1. Nicht »ob«, sondern »wie«
In der Vorweihnachtszeit juckt es vielen Mitarbeitern in den Fingern, ihre Online-Einkäufe während der Arbeitszeit zu erledigen. Je nach Arbeitsbelastung mag das auch verständlich sein. Fakt ist jedoch, dass der Zugriff auf unbekannte oder ungesicherte Webseiten für das Unternehmensnetzwerk ein enormes Risiko bedeutet. Gerade beim Social Commerce, also dem Nutzen von Preisvergleichs- oder Bewertungsportalen, achten nur wenige Anwender auf Sicherheits- und Verschlüsselungssiegel wie beispielsweise HTTPS. Da macht es auch keinen Unterschied, ob der Arbeitgeber das private Internet-Surfen erlaubt oder nicht. Denn seien wir mal ehrlich: Die hundertprozentige Kontrolle über die Online-Aktivitäten der Belegschaft wird niemand jemals erringen können. Unternehmen sollten sich also nicht nur mit der Frage beschäftigen, OB der Mitarbeiter Einkäufe online erledigen darf, sondern vielmehr, unter WELCHEN sicherheitstechnischen Bedingungen!