Zum Inhalt springen
Vorratsdatenspeicherung für Hansenet nicht vom Grundgesetz gedeckt

Weiter keine Auskünfte für die Justiz über Alice-Nutzung

Der Telekom-Anbieter und Service-Provider Hansenet will weiter keine Auskünfte über den Datenverkehr in seinen Netzen an Polizei oder Staatsanwaltschaft geben. Nun muss das Bundesverfassungsgericht ein Urteil zur Vorratsdatenspeicherung fällen.

Autor:Werner Veith • 2.11.2009 • ca. 0:15 Min

Mit 2,3 Millionen DSL-Kunden sei die Telecom-Italia-Tochter die einzige große Telefongesellschaft, die sich weigere, den Behörden bei der Ermittlung von Straftaten im Netz zu helfen, berichtet die Wirtschaftswoche. Hansenet hält die Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig.

Insgesamt scheiterten in Deutschland zwischen dem 1. März und dem 31. August nach Angaben des Magazins, die sich auf eine Studie des Bundesjustizministeriums beziehen, in rund 100 Fällen Auskunftsersuchen.

Ob es in der Wüste Südafrikas, wo Alice den neuen TV-Spot drehte, mit dem DSL-Anschluss klappt? Alice überwacht das Graben nach Glasfaserleitungen höchstpersönlich, schließlich könnten ja auch ein paar Diamanten im Bauschutt liegen.