Wettbewerbsrechtliche Verstöße summieren sich
Im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens fand das Landgericht Detmold insgesamt sieben wettbewerbsrechtliche Vergehen einer Online-Händlerin. Daraufhin setzte das Gericht einen Streitwert von 30.000 Euro fest.
Im einstweiligen Verfügungsverfahren (Az. 8 O 1/09), in dem das Landgericht Detmold einen Streitwert von 30 000 Euro festsetzte, verurteilte das Gericht verschiedienen Verstösse der Antragsgegnerin gegen das Wettbewerbsrecht.
So ist es der betroffenen Online-Händlerin fortan untersagt, zum Zwecke des Wettbewerbs im geschäftlichen Verkehr gegenüber privaten Endverbrauchern bei Fernabsatzverträgen auf der Internetplattform Ebay Möbel anzubieten und dabei in der Widerrufsbelehrung wie folgt zu belehren:
1.) »Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware einer in Textform noch gesondert mitzuteilenden Widerrufsbelehrung, jedoch nicht bevor Sie die Ware erhalten haben.«
2.) »Die Kosten für die bereits erfolgte Lieferung behalten wir uns vor und werden nicht erstattet.«
3.) »Die Ware muss in ungebrauchtem Zustand sein.«
4.) »Die Rückgabe muss in der Originalverpackung erfolgen.«
5.) »Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind beiderseits empfangene Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben.«
Zudem bemängelte das Landesgericht Detmold
6.) die Belehrung »Garantie: 2 Jahre«, ohne über den Inhalt der Garantie und alle wesentlichen Angaben, die für die Geltendmachung der Garantie erforderlich sind, aufzuklären, insbesondere die Dauer und den Geltungsbereich des Garantieschutzes anzugeben und darauf hinzuweisen, dass die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers durch die Garantie nicht eingeschränkt werden.
7.) die Verwendung folgender Klausel in den AGB bei Ebay: »Der Vertragsschluss steht unter dem Vorbehalt, soweit die Ware nicht vorrätig ist, der rechtzeitigen und richtigen Selbstlieferung.«
Der Autor: Max-Lion Keller ist Rechtsanwalt bei der IT-Recht-Kanzlei in München. Zu seinen Fachgebieten zählen IT-Recht, Urheberrecht und das Lizenzrecht.