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Händler müssen dringend Rücklagen bilden

ZPÜ-Abgabe auf Festplatten verunsichert den Handel

Seit der Reform des Urheberrechtsgesetzes besteht erhebliche Unsicherheit bei Herstellern, Importeuren und Händlern von Abspielgeräten und Speichermedien. Über die Höhe der vom Gesetzgeber beschlossenen Abgabe auf Festplatten gibt es keine verbindlichen Angaben. Fest steht nur, dass die ZPÜ-Gebühr rückwirkend zum ersten Januar 2008 erhoben wird.

Autor:Joachim Gartz • 23.1.2009 • ca. 1:20 Min

Vielen Händlern und Herstellern ist nicht klar, dass die ZPÜ-Abgaben auf Festplatten voraussichtlich rückwirkend zu leisten sind. Allen, die hierfür keine Rücklagen bilden, kann dies zum Verhängnis werden.

Hersteller und Handel sind über die ZPÜ-Abgabe auf Festplatten verärgert und verunsichert: »Man wird sehen müssen, in welcher Höhe diese durchgesetzt werden können und wie die Hersteller damit umgehen«, sagt Tech-Data-Manager Spohr. »Es wird jedenfalls wieder mehr Raum für den ungeliebten Graumarkt geschaffen werden.« Die großen Hersteller und Distributoren leiden laut Spohr wieder mehr darunter als kleine, kaum angreifbare oder nicht im »öffentlichen Interesse« stehenden Anbieter.

»Das Problem ist, dass es derzeit an einem klaren Bild der Situation fehlt«, bemängelt Devil Einkaufsleiter Luis da Silva. »Es sind viele Interpretationen im Umlauf, die letztendlich den Markt verunsichern.« Dass ein Pauschalbetrag zu entrichten sein wird, scheint unumgänglich. Nur die Höhe ist noch immer nicht klar. Zudem geht die Industrie dagegen auf die Barrikade, die Abgabe rückwirkend zum 1. Januar 2008 zu bezahlen. Wobei sich viele Händler und Hersteller nicht darüber im Klaren sind, dass diese Abgaben voraussichtlich rückwirkend zu leisten sind. Allen, die hierfür keine Rücklagen bilden, kann dies zum Verhängnis werden.

Wichtig für den Handel: »Wird beispielsweise ein Importeur insolvent, so kann sich die ZPÜ an die Händler des Importeurs wenden, da es für alle Marktteilnehmer (mit Ausnahme der Endkunden) eine gesamtschuldnerische Haftung gibt«, erklärt Michael Thedens, Vertriebsleiter bei Transcend. »Daher sollten sich Händler zu ihrer eigenen Sicherheit vergewissern, dass sie bei Quellen kaufen, die derartige Rücklagen bilden bzw. die auch ein deutsches Büro haben und von diesem die Rechnungserstellung durchführen.« Darüber hinaus bergen Unternehmen, die nicht in Deutschland ansässig sind, für den Händler noch ein besonderes Risiko, denn wer bei solchen kauft und die Ware selbst importiert, muss zudem auch selbst für die Abgabeforderungen aufkommen.

»Zu den geplanten Abgaben auf Festplatten gibt es noch keine realistische Einschätzung«, konstatiert Actebis-Peacock-Manager Hollerbaum. »Fakt ist, dass diese Abgaben in Deutschland für eine sehr starke innereuropäische Wettbewerbsverzerrung, mit sich bringen werden, zum Nachteil von Standort Deutschland. Das ist sicher.«