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Servicerufnummern

10-Punkte-Plan für die Nutzung der neuen Teilgassen (8-10)

Tobias Fleischer, Leiter Produktmanagement und Marketing Servicerufnummern, Zentrum Mehrwertdienste, Telekom Deutschland • 18.10.2012 • ca. 0:45 Min

8.    Beschaffung der erforderlichen Unterlagen für die Beantragung

  • Mit dem Antrag müssen verschiedene Unterlagen und Nachweise beigebracht und umfangreiche Angaben gemacht werden. So fordert die BNetzA z.B. Ausweiskopie/Handelsregisterauszug, Angabe des gesetzlichen Vertreters, Angabe einer ladungsfähigen Anschrift in Deutschland bzw. eines Empfangsbevollmächtigten in Deutschland.
  • Erfüllt Ihr Unternehmen die formalen Voraussetzungen für eine Antragstellung und liegen die entsprechenden Unterlagen vor?

9.    Fristgerechte Beantragung von 0180-6- und 0180-7-Rufnummern

  • Der Antrag muss fristgerecht bei der Bundesnetzagentur gestellt werden.
  • Der Antrag muss vollständig sein, alle erforderlichen Unterlagen müssen beigefügt werden, um eine Ablehnung des Antrags zu vermeiden.

10.    Klärung des Bedarfs über das erste Tag-1-Verfahren hinaus

  • Benötigt Ihr Unternehmen über die Pendants zu bestehenden 0180-Rufnummern hinaus weitere 0180-6- und 0180-7-Rufnummern?
  • Welcher Bedarf ergibt sich ggf. daraus, dass Ihrem Unternehmen bestimmte Rufnummern im ersten Tag-1-Verfahren nicht zugeteilt wurden?
  • Welche Rufnummern sollen hier beantragt werden?

Alle Unternehmen, die nicht kategorisch ausschließen können, dass die neuen 0180-Teilgassen auch für sie neue Optionen und Chancen erschließen, sollten im Detail beleuchten, welche Potenziale diese Gassen für sie bieten.