Servicerufnummern
10-Punkte-Plan für die Nutzung der neuen Teilgassen (8-10)
Inhalt
- 0180 - die neuen Nummern kommen
- Neue Rufnummern – neue Chancen
- Bevorrechtigte Beantragung im November 2012 möglich
- Launch einer neuen Servicenummer – clevere Konzepte sind gefragt
- 10-Punkte-Plan für die Nutzung der neuen Teilgassen (1-3)
- 10-Punkte-Plan für die Nutzung der neuen Teilgassen (4-7)
- 10-Punkte-Plan für die Nutzung der neuen Teilgassen (8-10)
8. Beschaffung der erforderlichen Unterlagen für die Beantragung
- Mit dem Antrag müssen verschiedene Unterlagen und Nachweise beigebracht und umfangreiche Angaben gemacht werden. So fordert die BNetzA z.B. Ausweiskopie/Handelsregisterauszug, Angabe des gesetzlichen Vertreters, Angabe einer ladungsfähigen Anschrift in Deutschland bzw. eines Empfangsbevollmächtigten in Deutschland.
- Erfüllt Ihr Unternehmen die formalen Voraussetzungen für eine Antragstellung und liegen die entsprechenden Unterlagen vor?
9. Fristgerechte Beantragung von 0180-6- und 0180-7-Rufnummern
- Der Antrag muss fristgerecht bei der Bundesnetzagentur gestellt werden.
- Der Antrag muss vollständig sein, alle erforderlichen Unterlagen müssen beigefügt werden, um eine Ablehnung des Antrags zu vermeiden.
10. Klärung des Bedarfs über das erste Tag-1-Verfahren hinaus
- Benötigt Ihr Unternehmen über die Pendants zu bestehenden 0180-Rufnummern hinaus weitere 0180-6- und 0180-7-Rufnummern?
- Welcher Bedarf ergibt sich ggf. daraus, dass Ihrem Unternehmen bestimmte Rufnummern im ersten Tag-1-Verfahren nicht zugeteilt wurden?
- Welche Rufnummern sollen hier beantragt werden?
Alle Unternehmen, die nicht kategorisch ausschließen können, dass die neuen 0180-Teilgassen auch für sie neue Optionen und Chancen erschließen, sollten im Detail beleuchten, welche Potenziale diese Gassen für sie bieten.
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