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Carrier und Provider, BMWi

Freie Routerwahl für Verbraucher

Am 29. Jnauar hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) das Gesetz zur Routerfreiheit auf den Weg gebracht.

Autor:Markus Kien, funkschau (Quelle: BMWi) • 1.2.2016 • ca. 0:40 Min

Netzbetreiber dürfen nicht mehr über Router bestimmen.
© Fotolia.com / Gina Sanders
Inhalt
  1. Freie Routerwahl für Verbraucher
  2. Übergabepunkt Anschlussdose

Zum 1. August tritt das vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) auf den Weg gebrachte Gesetz zur Routerfreiheit in Kraft - es wurde am 29. Januar im Bundesgesetzblatt verkündet. Danach dürfen Telekommunikationsanbieter ihren Kunden keine bestimmten Router mehr vorschreiben.

Anlass für das Gesetz: Bisher schreiben einige Netzbetreiber vor, welche Router Verbraucher in ihrem Netz verwenden dürfen. Das aber beschränke nicht nur die freie Produktauswahl für Verbraucher, sondern beschränke auch den Wettbewerb, heißt es zu dem Beschluss.

Damit die Kunden Endgeräte ihrer Wahl anschließen können, müssen ihnen die Anbieter dafür notwendige Zugangsdaten und Informationen unaufgefordert und kostenlos zur Verfügung stellen. Das betrifft Neuverträge - aber auch die Verlängerung von Altverträgen.

 

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