Der ISDN-Mythos
- Sicherheit muss an erste Stelle
- Der ISDN-Mythos
- Im Ernstfall
Oft wird im Markt auf der vermeintlichen Sicherheit des ISDN-Netzes beharrt und VoIP im Gegenzug als geradezu gefährlich abgestempelt. Ein Trugschluss, erklärt Jan-Peter Koopmann, CTO bei Nfon. „Es ist unheimlich leicht, ISDN-Gespräche und unheimlich schwer, verschlüsselte VoIP-Telefonate abzuhören.“ Das könne man an einem einfachen Beispiel festmachen. „Die grauen Verteilerkästen auf der Straße machten und machen es relativ einfach, ISDN-Gespräche abzuhören“, so der CTO. Wenn der richtige Draht angezapft sei, dann stehe dem nichts mehr im Wege.
Auch Weller von Toplink unterstreicht, dass mit der Internettelefonie zwar das Gefahrenpotenzial aufgrund der zunehmenden Vernetzung steigt, die Unternehmen aber mittlerweile auch viel mehr Werkzeuge an der Hand haben, um den Bedrohungen zu begegnen. Es fehle auf Seiten der Unternehmen aber an einem grundsätzlichen Bewusstsein um die aktuelle Gefahrenlage. „Trotz Snowden und NSA geht die Mehrzahl der Unternehmen offenbar davon aus, dass sie nicht abgehört werden oder ihre Telefonkonferenzen derart belanglos sind, dass ein Mithörer keine relevanten Informationen daraus ziehen kann“, so Weller weiter. Demnach seien viele Unternehmen nicht bereit, ihre Kommunikation zu verschlüsseln. „Wir brauchen ein besseres Verständnis in Deutschland, dass Sicherheit ein sehr wichtiges Thema ist und auch einen Preis hat. Die Kosten, wenn etwas schiefgeht, liegen in der Regel viel höher“, erklärt der Toplink-Geschäftsführer.
Verschlüsselung ist der Grundstein einer sicheren Kommunikation. Nfon setzt hier beispielsweise auf den Industriestandard SIPS beziehungsweise SIP TLS und SRTP. „Diese Verfahren werden für eine abhörsichere Übertragung von Telefonaten zwischen mehreren Gesprächsteilnehmern genutzt“, erklärt Koopmann. Sicherheit sei aber mehr als nur Verschlüsselung. Laut dem CTO muss diese Teil eines Gesamtkonzeptes sein, das beispielsweise auch die sichere Provisionierung der Endgeräte mit einschließt.
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Datenbollwerk Cloud?
Eine Sicherheitsstrategie der Kommunikationsstruktur muss die komplette Lösung bis zum Telefon oder Smartphone umfassen. Die Cloud-Telefonanlage, sind sich die von funkschau befragten Experten sicher, soll genau das leisten können. „Die Cloud-Anbieter setzen umfassende Verschlüsselungskonzepte ein, die von Spezialisten immer auf dem neuesten Stand gehalten werden“, sagt Martin Claßen, CTO bei Swyx. „Einen vergleichbaren Aufwand können nur wenige Unternehmen betreiben.“ Daher würden viele Cloud-Provider heute ein Sicherheitsniveau bieten, das die Anforderungen der meisten Unternehmen sogar übertreffe.
Gerade in Branchen mit kritischen Kundendaten wie beispielsweise dem Banken- oder dem Versicherungswesen steht aber nicht nur die Absicherung selbst, sondern darüber hinaus die Frage im Fokus, wie es um den Datenschutz in der Cloud steht und welche Instanzen im Zweifelsfall Zugriff auf die unternehmenseigenen Informationen haben. Eine allgemeine Aussage kann dazu kaum getroffen werden, da es, wie auch im Falle anderer Cloud-Dienste, auf den Einzelfall ankommt und auch der Cloud-Nutzer selbst für die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen im Zuge der neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) haftet, die ab dem 25. Mai 2018 in Kraft tritt. Schon beim Wechsel auf eine VoIP-Anlage rät Ulrich Emmert, Partner der ESB Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft, daher dazu, alle datenschutzrechtlichen Aspekte zu prüfen, mit den Datenschutzbeauftragen und gegebenenfalls einem externen Berater zu klären. Aber auch die Anbieter müssen ihren Teil leisten. Koopmann erklärt: „Die Nfon AG ist ein Telekommunikationsdiensteanbieter und unterliegt dem TKG, also dem Telekommunikationsgesetz sowie auch dem BDSG, dem Bundesdatenschutzgesetz.“ Hier gebe es klare Vorschriften zum Fernmeldegeheimnis, zur Beauskunftung, Vorratsdatenspeicherung und mehr. „Daran halten wir uns“, so der Nfon-CTO. Claßen von Swyx rät darüber hinaus dazu, sich für einen Betreiber zu entscheiden, der sein Rechenzentrum in Deutschland oder der EU betreibt: „So ist gewährleistet, dass die gesetzlichen Datenschutzvorgaben eingehalten werden, die hier gelten.“