Online-Händler verurteilt

11. Oktober 2004, 16:21 Uhr |

Online-Händler verurteilt. Ein Software-Händler aus Weilburg ist zu neun Monaten Haft verurteilt worden. Er hatte in über 35 Fällen raubkopierte CD-Roms von Microsoft Office 97 Professional über das Internet versteigert.

Online-Händler verurteilt

Der verurteilte Händler hat Microsoft Office-Versionen ohne Echtzeitzertifikat verkauft. Die Straftat wurde schließlich dank der Mithilfe der Käufer aufgedeckt. Sie hatten die verdächtigen Produkte zur Überprüfung an den Microsoft-Produktidentifikationsdienst gesendet. Zu seiner Verteidigung gab der Händler an, er habe die Software von einem Unternehmen als Restposten über das Internet gekauft. Er sei jedoch davon ausgegangen, bei der Software handle es sich um Originalversionen. Diese Behauptung fand beim Richter jedoch keine Beachtung. Dieser sah es als erwiesen an, dass der Händler vorsätzlich Raubkopien verkauft hat. Augrund der fehlenden COA und der Differenz zu dem sonst üblichen Kaufpreis der Software hätte der Reseller klar erkennen müssen, dass er illegal handele. Als Händler hätte er zudem die Pflicht gehabt, sich vorher ausreichend zu informieren.


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