Die Verantwortlichen für den Bundestagshack sind auch ein halbes Jahr nach dem Angriff noch unentdeckt. Jetzt müssen Abgeordnete mit Einschränkungen bei der Internetnutzung rechnen.
Der Hack auf den Bundestag sorgte im Mai diesen Jahres für Schlagzeilen. Angreifern war es über einen Trojaner gelungen, unbemerkt in das Netzwerk des Parlaments einzudringen und bis zu 16 GByte an Daten zu kopieren. Noch immer schränkt der Vorfall durch die Sperre von zehntausenden Seiten die Arbeit der Abgeordneten ein. Jetzt führt der Bundestag laut Spiegel Online Schutzmaßnahmen zur Prävention vor Hackerangriffen ein.
So müssen die Parlamentsmitglieder in Zukunft auf einige Dinge besonders achten. Sowohl Abgeordnete als auch ihre Mitarbeiter sind dazu verpflichtet, nur noch achtstellige Passwörter und PINs zu verwenden. Darüber hinaus sollen nach Spiegel-Informationen »Internetbrowser-Erweiterungen zur Darstellung multimedialer Inhalte deaktiviert werden«. Auch die Nutzung von Programmen wie Flash, Shockwave oder QuickTime wird ihnen untersagt. Eine grundlegende Ausrüstung zur Abwehr von Cyberangriffen sei jedoch laut SpOn in den Maßnahmen nicht zu erkennen. Lediglich der Schutz gegen DDoS-Attacken soll ausgebaut werden.
Auch die Frage, ob der Bundestag eine eigene Hochsicherheitsinfrastruktur erhalten soll, ist noch unklar. Derzeit nutzt das Parlament das Netzwerk der Bundesregierung mit.