Der Makaken-Affe Naruto hat keinen Urheberrechtsanspruch auf ein von ihm geschossenes Selfie. Ein Gericht in San Francisco hat eine entsprechende Forderung der Tierschutzorganisation Peta zurückgewiesen.
Der hohe Verwandheitsgrad zum Menschen reicht nicht aus, um Affen ein eigenes Urheberrecht zuzugestehen. Das hat ein Bundesgericht in San Francisco nun entschieden, indem es die Klage der Tierschutzorganisation Peta gegen den Fotografen David Slater zurückwies. Die Tierschützer hatten gefordert, dass dem Makaken Naruto alle Urheberrechte für das inzwischen berühmt gewordene Bild zugesprochen werden, dass der Affe 2011 mit Slaters Kamera von sich geschossen hatte.
Der Streit um das Urheberrecht an dem Bild eskalierte, als sich Wikipedia weigerte, den Lizenzanspruch des Fotografen anzuerkennen. Das US-Amt für Copyright gab der Organisation Recht. Anschließend trat Peta auf den Plan und wollte das gesamte Urheberrecht für den Affen geltend machen.
Jetzt berichtet der britische Guardian, dass der zuständige Richter William Orrick keinerlei Basis in der Gesetzgebung für die Forderung der Peta sehe und lediglich der US-Kongress oder der Präsident selbst das Urheberrecht vom Menschen auch auf Tiere ausweiten könnten.