Der »Hack Back« ist keine Lösung

Angriff ist nicht immer die beste Cyberverteidigung

23. Juni 2017, 14:50 Uhr | Lars Bube

Fortsetzung des Artikels von Teil 1

Digitale Abrüstung

Der Versuch, die Infrastruktur des Angreifers durch einen Hack Back lahmzulegen, kann deshalb nur allzu schnell dazu führen, dass man viele Unschuldige trifft und den Konflikt so ausweitet. Aus einem digitalen Bankraub kann damit schnell ein militärischer Konflikt entstehen. Ein drastisches Beispiel dafür wäre etwa eine Attacke, die über die kompromittierte Infrastruktur eines Krankenhauses ausgeführt wird. Bei einem allzu ungestümen Gegenangriff nach dem Motto Auge um Auge könnten hier neben einem digitalen Kollateralschaden auch schnell menschliche Opfer aus der Zivilbevölkerung zu beklagen sein. Zudem ist rechtlich fraglich, ob das wirklich Aufgabe der Bundeswehr ist, die im Falle eines staatlichen Cyberangriffs nach Ansicht der meisten Experten sowieso bereits ein ausreichendes Mandat hätte, um im Zweifelsfall auch digital zurückzuschlagen.

Einen etwas besonneneren Weg schlägt hier die EU ein. Sie droht Staaten, die Hacker beheimaten und ihr Werk ungehindert verrichten lassen, künftig mit anderen Reaktionen bis hin zu wirtschaftlichen Sanktionen. Damit orientiert sie sich an den Empfehlungen internationaler Politikexperten, etwa im Auswärtigen Amt, die bezüglich der Cyberbedrohungen eine ähnliche Strategie vorschlagen wie bei Atomwaffen. Sie halten es für effizienter, die Gefahren durch eine Mischung aus Abschreckung, Transparenz und Zusammenarbeit bis hin zu bilateralen Abrüstungsverträgen einzudämmen als ein gefährliches digitales Wettrüsten zu starten, dessen einzige strategische Option in größtmöglicher Schlag- und Rückschlagkraft besteht.


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