Auskünfte zu Absender und Empfänger

Bausback fordert Rechtssicherheit bei Post aus dem Darknet

19. Juni 2017, 12:00 Uhr | Lars Bube

Bayerns Justizminister Winfried Bausback will den Behörden weitreichendere Rechte bei der Nachverfolgung von Paketen einräumen, die über das Darknet bestellt wurden.

Zur Bekämpfung illegaler Geschäfte im sogenannten Darknet fordert Bayerns Justizminister Winfried Bausback mehr Rechtssicherheit. Wenn die Ware aus der Anonymität der digitalen Welt analog und real versandt werde, müssten Ermittler auf gesicherter rechtlicher Grundlage nachträglich Auskünfte über Absender und Empfänger von Postsendungen erhalten können, sagte der CSU-Politiker der Deutschen Presse-Agentur. Er will das Thema bei der am Mittwoch startenden Justizministerkonferenz in Rheinland-Pfalz einbringen.

Im Darknet können sich Internetnutzer fast komplett anonym bewegen. Unter anderem hatte der Amokläufer von München sich dort seine Waffe besorgt. Nach geltendem Recht könnten Ermittler von Postdienstleistern Auskunft etwa über Name und Anschrift des Absenders und des Adressaten solange verlangen, wie die Postsendung unterwegs ist, erklärte der Minister. Ist die Sendung aber erst einmal ausgeliefert, beurteilten Gerichte die Frage unterschiedlich, ob die Ermittlungsbehörden eine entsprechende Auskunft erhalten können.

Diese Rechtsunsicherheit müsse schleunigst beseitigt werden, sagte Bausback. »Denn eines ist klar: Gerade am Übergang von der virtuellen zur realen Welt ergeben sich vielversprechende, ja leider allzu oft die einzigen Ansätze, um Tatverdächtige zu identifizieren und dingfest machen zu können.«


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