Berufsverband der Datenschutzbeauftragten begrüßt EU-Verordnungsentwurf, deckt aber Schwachstellen auf

BvD analysiert den Entwurf der EU-Datenschutzverordnung

31. Januar 2012, 6:26 Uhr | LANline/Simon Schlede

Als der europäische Datenschutzbeauftragte Peter Hustinx den am 25.01.2012 in Brüssel vorgestellten Entwurf der EU-Datenschutzverordnung erläuterte, fielen dem BvD nach eigenem Bekunden dabei wichtige Änderungen gegenüber der im Dezember 2011 erschienen Zwischenversion auf.

Unternehmen, die grenzüberschreitend arbeiten, benötigen Klarheit bei der rechtlichen Situation hinsichtlich des Datenschutzes. Deshalb ist eine Harmonisierung des Datenschutzes in Europa und darüber hinaus nötig. Im Dezember hat der BvD mit seiner Stellungnahme auf die Risiken des Entwurfs hingewiesen. Da die Grenze, um einen Datenschutzbeauftragten bestellen zu müssen, bei 250 Mitarbeitern liegt, werden nach Berechnungen des Verbands nur noch 0,3 Prozent der Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten einsetzen. In Unternehmen entsteht bei weniger Mitarbeitern daher die Frage, wer den Datenschutz kompetent betreut, um die Datenschutzbestimmungen der Verordnung einzuhalten.

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Zudem ist in dem Entwurf das Verbot des Profilings von Kindern unter 13 nicht mehr vorgesehen. Durch die BvD-Initiative „Datenschutz geht zur Schule“, die einen Schutz von Kindern fordert, entstand eine Diskussion um diesen Entwurf. Allerdings beeinflusst laut BvD eine intensive Lobbyarbeit aus den USA diese Diskussion.

Obwohl man laut dem BvD noch Nachbesserung machen muss, verteidigt dieser die guten Ansätze.
 


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