Der Hamburger Datenschutzexperte Johannes Caspar hält das automatische Erfassen von Kennzeichen zur Kontrolle der Diesel-Fahrverbote für rechtswidrig.
Hamburgs Datenschutzbeauftragter Johannes Caspar hält eine automatische Kennzeichenerfassung zur Überwachung von Diesel-Fahrverboten für verfassungsrechtlich bedenklich. »Die automatische Erfassung von Halter- und Fahrerdaten ohne unverzügliche Auswertung und Löschung im Nichttrefferfall greift in das Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung ein«, sagte er dem »Handelsblatt«. Außerdem gehe die daneben von der Bundesregierung in ihren Plänen vorgesehene, nicht näher begründete Löschungsfrist von sechs Monaten »erheblich über die einschlägige Verjährungsgrenze von drei Monaten für Verkehrsordnungswidrigkeiten hinaus«.