DSGVO-Bilanz

Datenschützer werfen Bundesregierung Arbeitsverweigerung vor

17. Mai 2019, 8:10 Uhr | Daniel Dubsky
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Die beiden ehemaligen Datenschutzbeauftragten Peter Schaar und Alexander Dix werfen der Bundesregierung vor, sie habe gegen die DSGVO gearbeitet, statt sich um die Klärung offener Rechtsfragen und die Wissensvermittlung zu kümmern. Die Umsetzung und Anwendung der Verordnung sei unambitioniert erfolgt.

In einem für die Bundestagsfraktion der Grünen erstellten Gutachten (PDF) gehen der frühere Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar und der frühere Berliner Landesdatenschutzbeauftragte Alexander Dix hart mit der Bundesregierung und den Landesregierungen ins Gericht. Sie hätten sich »nur sehr begrenzt um eine Klärung offener Rechtsfragen und um die Vermittlung von Kenntnissen über den neuen europäischen Rechtsrahmen zum Datenschutz bemüht«, schreiben sie. Dabei sei das gerade in Deutschland wichtig gewesen, weil die Rechtsunsicherheit hierzulande durch Spezialregelungen besonders ausgeprägt gewesen sei. Stattdessen sei es bei den Gesetzgebungsaktivitäten als auch in der Öffentlichkeitsarbeit darum gegangen, »die Position der datenverarbeitenden öffentlichen Stellen und der Unternehmen zu stärken«. Als Beispiel führen die beiden Datenschützer die für Digitales zuständige Staatsministerin Dorothee Bär an, die für eine »smarte Datenkultur« plädiert und beklagt hatte, in Deutschland existiere ein »ein Datenschutz wie im 18. Jahrhundert«. Es sei der Eindruck erzeugt worden, Datenschutz bedrohe den Wohlstand, verhindere sinnvolle IT-Projekte und erschwere das Leben von Vereinen und kleinen Unternehmen.

Unbegründete Behauptungen und zweifelhafte Rechtsauslegungen haben dem Gutachten zufolge dazu geführt, dass die DSGVO als innovationsbremse und Bürokratiemonster wahrgenommen wurde. So sei zum Beispiel der Eindruck erweckt worden, für jede Datenverarbeitung sei die Einwilligung der Betroffenen erforderlich. Dabei erfolge die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Unternehmen zumeist im Zusammenhang von Vertragsverhältnissen und zu deren Erfüllung sei die Verarbeitung natürlich rechtmäßig – auch ohne zusätzliche Einwilligungserklärung.

Zudem habe das Nebeneinander von ePrivacy-Richtlinie und DSGVO im Zusammenspiel mit der »lang anhaltenden Arbeitsverweigerung der Bundesregierung« zu erheblicher Unsicherheit geführt. Im Telemediengesetz seien die Vorgaben zur Verwendung von Cookies und ähnlichen Tracking-Methoden nicht nachvollzogen worden – das Tracking zu Werbezwecken sei »entgegen der klaren europarechtlichen Vorgabe« auch ohne Einwilligung weiterhin erlaubt. Die einzige Lösung sei eine Neufassung des TMG, doch die Bundesregierung lasse »keinerlei Absicht erkennen, hier tätig zu werden.«

Auch die heraufbeschworene Abmahnwelle im Zusammenhang mit der DSGVO ist laut den Schaar und Dix ausgeblieben. Dagegen habe sich der Eindruck aufgedrängt, dass in den Medien eine Kampagne gegen Datenschutz gefahren wurde – beispielhaft nennen die beiden Experten hier die Schlagzeilen rund um Probleme mit Namen auf Klingelschildern, der Nutzung von Visitenkarten oder die Anrede von Kunden mit Namen. In all diesen Fällen habe sich durch die DSGVO die Rechtslage nicht geändert, heißt es in dem Gutachten. Auch die Behauptung, mit der DSGVO würde für Unternehmen und Vereine die unverhältnismäßige Verpflichtung eingeführt, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen, sei irreführen – die habe es auch vorher schon gegeben.


  1. Datenschützer werfen Bundesregierung Arbeitsverweigerung vor
  2. Auch DSGVO sollte nachgebessert werden

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