Terrorismus-Abwehr

Deutschland und Frankreich machen gegen Verschlüsselung mobil

24. August 2016, 9:26 Uhr | Daniel Dubsky
© Sergey Nivens / Fotolia

Um die innere Sicherheit in Europa zu erhöhen, wollen die deutsche und die französische Regierung künftig Zugriff auf die verschlüsselten Nachrichten von Kommunikationsdiensten. Wie das funktionieren soll, bleibt unklar.

Bundesinnenminister Thomas de Maizière hat sich bei einem Treffen in Paris mit seinem französischen Amtskollegen Bernard Cazeneuve auf einen Maßnahmenkatalog verständigt, der den Kampf gegen Terrorismus in Europa verbessern soll. Einzelheiten sollen beim nächsten EU-Gipfel im September mit allen Mitgliedsstaaten besprochen werden, um eine europäische Regelung zu erreichen. Geplant ist unter anderem, den Sicherheitsbehörden Zugriff auf die verschlüsselte Kommunikation von Verdächtigen zu gewähren. Es müsse »rechtsstaatlich eng begrenzte Möglichkeiten geben, verschlüsselte Kommunikation zu entschlüsseln«, sagte de Maizière.

Offen bleibt, wie das funktionieren soll, da viele Messenger eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung nutzen. Die Daten werden auf dem Gerät des Senders verschlüsselt und erst beim Empfänger entschlüsselt; der Diensteanbieter selbst ist nicht im Besitz der Schlüssel und kann die Inhalte der Kommunikation gar nicht entschlüsseln. Dazu bräuchte es Hintertüren, die allerdings das System insgesamt schwächen, da sie auch von Cyberkriminellen entdeckt und ausgenutzt werden könnten – und zudem einem Wunsch des Innenministeriums entgegenstehen würden, das Deutschland vor knapp zwei Jahren noch zum Verschlüsselungsstandort Nummer eins ausbauen wollte.

Dementsprechend heißt es in dem Maßnahmenkatalog auch nur: »Es müssen Lösungen gefunden werden, die effektive Ermittlungen mit Blick auf verschlüsselte Daten im Zusammenhang mit terroristischen Aktionen ermöglichen und zugleich der Notwendigkeit des Schutzes digitaler Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger durch Gewährleistung der Erhältlichkeit starker Kryptographie-Systeme sowie dem Grundsatz der Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit, den Grundrechten und dem Rechtsstaat Rechnung tragen.« Wie auch immer diese Lösungen aussehen werden, sie sollen nach dem Plan der beiden Minister sowohl für Anbieter von Telekommunikations- als auch webbasierten Diensten gelten. Und unabhängig davon, wo diese ihren Sitz haben, solange sie ihre Dienste innerhalb der EU anbieten.


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