Weil die Zahl der Drohnen und damit auch die Zahl der Zwischenfälle mit Drohnen zunimmt, will Bundesverkehrsminister Dobrindt eine Registrierungspflicht, einen Führerschein für den gewerblichen Einsatz der Fluggeräte und Kennzeichen für die größeren Exemplare.
Das Bundesverkehrsministerium will den Betrieb von Drohnen in Deutschland stärker reglementieren. Die Fluggeräte seien mittlerweile ein Massenphänomen, doch ihr Einsatz nicht ausreichend geregelt, heißt es bei der Behörde. Das soll sich bald ändern, um die Gefahren im Luftraum oder am Boden, etwa durch Kollisionen und Abstürze, zu vermindern. »Drohnen sollen zukünftig registriert werden, um den Eigentümer identifizieren zu können«, kündigt Verkehrsminister Alexander Dobrindt an. Alle Geräte ab 0,5 Kilogramm sollen darüber hinaus kennzeichnungspflichtig werden, um den Besitzer bei Unfällen oder anderen Zwischenfällen identifizieren zu können.
Für den gewerblichen Einsatz von Drohnen ist zudem künftig ein Führerschein notwendig, für den fliegerische und luftrechtliche Kenntnisse nachzuweisen sind und der durch das Luftfahrt-Bundesamt vergeben wird. Dafür sind dann auch Flüge außerhalb der Sichtweite des Steuernden erlaubt, was bisher verboten war – vorausgesetzt der sichere Betrieb der Drohne kann nachgewiesen werden. Private Drohnenflüge dagegen dürfen weiterhin nur in Sichtweite des Steuernden stattfinden, jedoch nur bis zu einer Höhe von 100 Metern – höhere Privatflüge werden ebenso verboten wie Flüge über Industrieanlagen, Justizvollzugsanstalten, militärischen Anlagen, Menschenansammlungen, Unglücksorten oder Katastrophengebieten und Einsatzorten von Polizei oder anderen Sicherheitsbehörden, Kraftwerken und Anlagen der Energieverteilung sowie Bundesfernstraßen und Eisenbahnlinien.
Drohnen würden eine große Chance bieten, betonte das Verkehrsministerium, etwa in der Landwirtschaft oder der Verkehrsüberwachung. Es brauche jedoch Regelungen, um Gefahren im Luftraum oder Verletzungen von Personen am Boden zu verhindern.