Ein Jahr Datenschutzgrundverordnung

EU feiert Erfolgsmodell DSGVO

22. Mai 2019, 16:20 Uhr | Lars Bube

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Erst Tiefschlaf, dann Panik

Die DSGVO gilt nach einer zweijährigen Übergangsfrist seit dem 25. Mai 2018 in der EU. Im Kern wird die Verarbeitung personenbezogener Daten etwa durch Unternehmen, Organisationen oder Vereine geregelt. Dadurch sollten Nutzer die Hoheit über ihre Daten zurückbekommen. Verbraucher haben etwa ein »Recht auf Vergessenwerden«. Daten, die für den ursprünglichen Zweck der Speicherung nicht mehr benötigt werden, müssen gelöscht werden. Zudem gibt es das Recht auf Auskunft. Unternehmen und Organisationen müssen gespeicherte Daten auf Anfrage zur Verfügung stellen.

Zum Stichtag im vergangenen Jahr war vielfach von Panik bei den Unternehmen die Rede gewesen. Immerhin drohen seither erstmals teils hohe Bußgelder bei Verstößen. »Eines würde ich heute anders machen«, sagte die ehemalige EU-Kommissarin Viviane Reding, die im Jahr 2012 den ersten EU-Kommissionsentwurf zur neuen Verordnung vorgelegt hatte, am Mittwoch. »Ich würde den Marktteilnehmern keine zweijährige Übergangsfrist mehr einräumen.« Wenn kurz vor Inkrafttreten Panik ausgebrochen sei, heiße das doch: »Zwei Jahre ist nichts passiert.« Zwei Jahre hätten Regierungen und Unternehmen »im Tiefschlaf« gelegen. »Dann lieber Panik sofort, dafür aber auch den Datenschutz sofort.«

Im vergangenen Jahr sind bei den nationalen Datenschutzbehörden vorläufigen Zahlen zufolge mehr als 144.000 Beschwerden eingegangen. Die meisten bezogen sich auf Verkaufsversuche am Telefon, Werbemails oder Videoüberwachung. Die Datenschutzbehörden haben knapp 450 grenzüberschreitende Ermittlungen eingeleitet. »Das Hauptziel der Regeln ist gewesen, den Menschen mehr Macht zu geben und ihnen zu helfen, die Kontrolle über ihre persönlichen Daten zu gewinnen. Das passiert schon jetzt«, sagten Jourová und Ansip. Zudem sei die DSGVO zur weltweiten Referenz in Sachen Datenschutz geworden.


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