Nach dem Vorbild des amerikanischen Cloud Act fordert jetzt auch die EU das Recht ein, elektronische Beweise auf Cloud-Servern in den USA sichten zu dürfen.
Nachdem sie vor Gericht mehrere Schlappen hinsichtlich der Herausgabe von Nutzerdaten erlitten und sich Europa mit der DSGVO weiter abgeschottet hatte, schuf die trumpsche US-Regierung mit ihrem Cloud Act einfach neue Fakten. Seither sind amerikanische Unternehmen unumstößlich dazu verpflichtet, von den berechtigten Geheimdiensten und Strafverfolgungsbehörden angeforderte Informationen zu US-Bürgern, -Einwohnern und -Unternehmen herauszurücken. Das gilt selbst dann, wenn die Daten in Europa liegen und sich die Unternehmen deshalb bei der Herausgabe einer Verletzung der DSGVO schuldig machen. Jetzt kontert die EU dieses Vorgehen mit einem überraschenden eigenen Vorstoß: die EU-Kommission will mit den USA über verbindliche Regeln verhandeln, die im Gegenzug auch den europäischen Justizbehörden bei Bedarf einen gesicherten Zugriff auf die in Nordamerika stehenden Server von US-Cloud-Diensten ermöglichen.
Bisher erfolgt eine entsprechende digitale Beweissicherung nur auf freiwilliger Basis nach einem Rechtshilfeersuchen. Das ist jedoch äußerst ineffizient. Im Durchschnitt dauert es laut der EU-Kommission aktuell zehn Monate, bis der Zugriff gestattet wird. Damit haben die Verdächtigen mehr als genügend Zeit, kompromittierende Daten verschwinden zu lassen. Deshalb will die EU-Kommission den USA nun eine verbindliche Obergrenze von zehn Tagen für die Herausgabe solcher Informationen abringen. Im Gegenzug bietet sie spezielle Garantien für den Datenschutz, den Schutz der Privatsphäre und die Verfahrensrechte von Personen an.
Gleichzeitig soll auch das »Budapester Protokoll«, das die Zusammenarbeit von mehr als 60 Ländern im Bereich der Cyberkriminalität regelt, um ein entsprechendes Zusatzprotokoll erweitert werden. Damit sollen beispielsweise der Zugang zu elektronischen Beweismitteln, verbesserte Rechtshilfe und die gemeinsame Durchführung von Ermittlungen geregelt werden.