Datenschutz

Hamburg will strengere Regeln für Google-Street-View

7. Mai 2010, 14:32 Uhr | Bernd Reder
Derzeit erfassen Kameraautos von Google für den Service Street Views Straßen und Gebäude in Deutschland.

Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner hat sich in der vergangenen Woche mit Google bezüglich des umstrittenen Services »Street View« geeinigt. Diese Vereinbarungen reichen Hamburgs Justizsenator Dr. Till Steffen nicht. Er will eine Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes erreichen.

Will strengeren Datenschutz: Dr. Till Steffen.
Will strengeren Datenschutz: Dr. Till Steffen.

Hamburg hat heute (7. Mai) eine Initiative im Bundesrat eingebracht. Sie soll zu einer Verschärfung des Bundesdatenschutzgesetzes führen, um die Rechte von Bürgern besser zu schützen, so der Hamburger Justizsenator Dr. Till Steffen.

Auslöser des Vorstoßes waren Aktivitäten von Google. Das Unternehmen erstellt für seinen Service »Street View« derzeit Aufnahmen von Straßen und Gebäuden in Deutschland.

»Regeln zum Abfilmen von Häusern und Straßen müssen gesetzlich bindend sein«, so Steffen. »Eine freiwillige Selbstverpflichtung reicht nicht.« Eine solche auf »Good Will« basierende Verpflichtung seitens Google war jedoch das Ergebnis eines Treffens zwischen Vertretern des Unternehmens und Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner.

Strenge Regelungen gefordert

Hamburg will unter anderem durchsetzen, dass Unternehmen dazu verpflichtet werden, Gesichter und Kfz-Kennzeichen unkenntlich zu machen, bevor diese Aufnahmen ins Internet gestellt werden.

Nicht anonymisiertes Rohmaterial soll zudem spätestens innerhalb eines Monats »nach Datenübertragung und Bereitstellung im Internet« gelöscht werden.

Zudem sieht der Vorstoß ein uneingeschränktes Widerspruchsrecht von fotografierten Personen sowie von Hauseigentümern und Mietern vor, deren Gebäude abgefilmt wurden.

»Auf die freiwillige Selbstverpflichtung von Google ist kein Verlass«, argumentiert Till Steffen. »Wir wollen daher die Lücken im Bundesdatenschutzgesetz schließen.« Bei einem Verstoß gegen die Regelungen sieht der Entwurf Hamburgs Geldbußen von bis zu 50.000 Euro vor.


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