Gleichzeitig ist der österreichische Entwurf vor allem beim Leistungsschutzrecht noch rigider als in Deutschland. Denn während in hierzulande Ausnahmen für einzelne Wörter oder kleinste Texte, die sogenannten »Snippets« existieren, sind diese im Österreichischen Entwurf nicht vorgesehen. Das Ziel ist klar: Vor allem Google soll durch den neuen Gesetzesentwurf zur Kasse gebeten werden. Allerdings dürfte sich der Suchmaschinenbetreiber mit ähnlich harten Bandagen wehren, wie Beispiele anderer Länder – auch Deutschland – zeigen.
Denn in einer ersten Version sollten Suchmaschinenbetreiber auch für Snippets zahlen. Google entschied sich jedoch daraufhin, einfach auf die Snippets der Verlage zu verzichten. Nachdem daraufhin die Leserzahlen drastisch zurückgingen, mussten diese einlenken und erteilten Google, um ihr Gesicht zu wahren, eine »Gratis-lizenz« zur Nutzung ihrer Inhalte. In Spanien griff Google zu noch härteren Bandagen. Hier schaltete der Suchmaschinenkonzern
kurzerhand die gesamte Google News-Seite ab. Vor allem wegen der erteilten Gratislizenz steht das Leistungsschutzrecht in seiner jetzigen Form auch in Deutschland noch in der Kritik. Denn während Google von der erteilten Gratis-
lizenz profitiert, trifft die Regelung vor allem kleinere Newsaggregatoren und Webdienstleister, die es sowieso schon schwer haben, sich gegen den Quasi-Monopolisten zu behaupten.
Da in Österreich nicht einmal Snippets ausgenommen werden sollen, ist die Kritik dementsprechend groß. Joachim Losehand, Mitglied beim österreichischen Datenschutzverein »vibe.at« sowie Aktivist beim »Forum Datenschutz und Demokratie« stellt eine düstere Prognose: »Ich kann im Grunde vor allem dazu sagen, dass wir einer neuen Variante
des Leistungsschutzrechts beim Scheitern in Echtzeit zusehen können. Im besten Fall hat das Gesetz überhaupt keine Auswirkung, im schlechtesten Fall verliert Österreich einen Teil der internationalen Sichtbarkeit seiner Presse.«