DSGVO-Verstoß und Schadensersatz
Kläger muss Schadensersatz beweisen
Nur weil eine Immobiliengesellschaft das Bild und den Namen eines für sie nicht mehr tätigen Maklers auf ihrer Webseite veröffentlichte, muss sie nicht gleich Schadensersatz in Höhe von 25.000 Euro zahlen. Das OLG Brandenburg wie den Kläger in die…