Seit über einem Jahr gilt die Datenschutz-Grundverordnung. Sie regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten und gewährt das Recht auf Auskunft über gespeicherte Daten. In der Praxis lauern dennoch Hürden, monieren Verbraucherschützer.
Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz betrachtet die 2018 in Kraft getretene Datenschutz-Grundverordnung als Meilenstein, sieht aber auch noch Probleme für auskunftsfreudige Verbraucher. Mittlerweile nutzten viele Menschen beispielsweise das Recht, bei Unternehmen nach den dort über sie vorliegenden Daten zu fragen, sagte der Fachbereichsleiter Digitales und Verbraucherrecht, Max Heitkämper, am Freitag in Mainz. In der Praxis sei das aber oft eine »langwierige und frustrierende Angelegenheit«. Die Daten würden häufig in schwer nutzbarer Form weitergereicht.
Der Teamleiter Marktwächter Digitale Welt bei der Verbraucherzentrale (VZ), Manfred Schwarzenberg, verwies auf eine Untersuchung der VZ Nordrhein-Westfalen zum Umgang sozialer Medien mit der Verordnung. Demnach ließen viele Antworten auf Anfragen lange auf sich warten, teils müsse mehrfach nachgehakt werden. Letztlich erreiche die Verbraucher am Ende teilweise eine unsortierte, kryptisch anmutende Datenmasse, mit der wenig anzufangen sei.
Viele Anfragen gab es bei der VZ Rheinland-Pfalz im vergangenen Jahr auch zum Thema Musterfeststellungsklage. Viele wollten etwa im Fall des Diesel-Skandals wissen, ob ihr Auto dazu gehöre und wie man sich als Betroffener verhalten könnte, sagte Vorstand Ulrike von der Lühe.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte die bundesweit erste Musterfeststellungsklage im Diesel-Skandal bei VW angestoßen. Deutschlandweit gab es mittlerweile über 400 000 Anmeldungen zum Klageregister. Wieviele davon aus Rheinland-Pfalz seien, lasse sich nicht sagen, berichtete von der Lühe. Möglich seien Anmeldungen noch bis zum 29. September dieses Jahres. Einen Tag später startet die mündliche Verhandlung vor dem Oberlandesgericht Braunschweig.