Verfassungsbeschwerden geplant

Vorratsdatenspeicherung: SMS-Inhalte werden auch erfasst

16. Oktober 2015, 9:21 Uhr | Daniel Dubsky
© kantver - Fotolia

Bei der geplanten Vorratsdatenspeicherung, die heute im Bundestag beschlossen wird, werden nicht nur Verbindungsdaten erfasst, sondern technisch bedingt auch SMS-Inhalte. Der FDP-Vorsitzende Wolfgang Kubicki und die Piratenpartei haben bereits angekündigt, gegen das Gesetz vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen.

Nachdem der Rechtsausschuss des Bundestages am Mittwoch dem umstrittenen Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung trotz Widerstand der Opposition zugestimmt hat, kann dieser nun heute im Bundestag verabschiedet werden. Provider müssten dann künftig Verbindungsdaten zehn und Standortdaten vier Wochen lang vorhalten. Inhalte der Kommunikation sollen nicht erfasst werden, doch wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, funktioniert das zumindest bei SMS technisch bedingt gar nicht. Denn die SMS-Inhalte landen bei der Übertragung im selben Container wie die Signalisierungsdaten und werden mit gespeichert.

Laut der SZ drängten Bundesdatenschutzbeauftragter und Bundesnetzagentur die Mobilfunker Vodafone, Telekom und Telefónica schon vor zwei Jahren, ein Filtersystem zu entwickeln, um die Daten zu trennen. Bisher ist aber nichts passiert. So etwas sei technisch bis heute unmöglich, teilte Telefónica dem Blatt mit.

Datenschützer und Bürgerrechtsorganisation kritisieren die geplante Vorratsdatenspeicherung heftig und haben am heutigen Freitagvormittag zu einer Demonstration vor dem Berliner Reichstag aufgerufen. Sollte der Bundestag das Gesetz durchwinken, wollen sowohl die Piratenpartei als auch der FDP-Vorsitzende Wolfgang Kubicki eine Verfassungsbeschwerde einreichen. »Eine verdachtslose und flächendeckende Vorratsdatenspeicherung, mit der die gesamte Bevölkerung ins Visier genommen wird, ist in meinen Augen die größte Gefahr für unser Recht auf ein selbstbestimmtes und privates Leben«, sagte Patrick Breyer, Datenschutzexperte der Piratenpartei. »Natürlich werden wir auch gegen das neue Gesetz wieder Verfassungsbeschwerde einlegen«, kündigte er an. Wolfgang Kubicki verwies in einem Interview mit der Welt darauf, dass der Europäische Gerichtshof entschieden habe, dass die Daten von Berufsgeheimnisträgern überhaupt nicht gespeichert werden dürfen. »Dass diese Regierung das ignoriert, fordert eine Klage geradezu heraus. Diesen Rechtsbruch mit Ansage werde ich persönlich bekämpfen«, so Kubicki.


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