Kein rechtliches Anforderungsprofil
- Wann ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden muss
- Kein rechtliches Anforderungsprofil
Auch wenn ein Unternehmen die Anzahl von neun Personen, die mit der Datenverarbeitung beschäftigt sind, nicht erreicht, kann ein Datenschutzbeauftragter trotzdem notwendig werden. Vor allem bei besonderen Verarbeitungsvorgängen oder sensiblen Daten tritt dieser Fall ein. So bei professionelleren Adresshändlern oder Firmen, die Mitglieder- oder Personalerfassung betreiben, Telefondaten erfassen, Videoüberwachung ausüben oder in der Kundenbetreuung tätig sind. Auch wenn Firmen Daten über ethnische Herkunft, politische Meinung und religiöse oder philosophische Überzeugung verarbeiten, kann ein Datenschutzbeauftragter nötig sein, ohne dass die Mindestzahl von neun Personen mit der Datenverarbeitung ständig beschäftigt ist. Sind sich Unternehmen unsicher, ob sie einen Datenschutzbeauftragten bestellen sollten, rät RA Kraska, einen Rechtsrat einzuholen.
Zum Datenschutzbeauftragten kann entweder ein eigener Mitarbeiter, aber auch eine externe Person berufen werden. Entscheidet sich das Unternehmen für einen eigenen Mitarbeiter, so genießt er besonderen Kündigungsschutz. Ein spezielles Anforderungsprofil, das die Kenntnisse und Fähigkeiten des Datenschutzbeauftragten definiert, existiert nicht und muss im individuellen Fall an das Unternehmen und die Branche angepasst werden. Aufgrund der schnellen Fortschritte innerhalb der IT ist der Datenschutzbeauftragte zudem angehalten, sich ständig über die aktuellen datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen zu informieren. Auch rechtliche Kenntnisse sind für den Datenschutzbeauftragten von Vorteil, um aktuelle Regelungen zu verstehen und die Konsequenzen für seine Stelle korrekt einschätzen zu können.