2. Wird heute nicht automatisch ein Blitzschutz in alle Gebäude eingebaut?
Nein, er ist nur dort vorgeschrieben, wo ein Blitz mit hoher Wahrscheinlichkeit einschlagen und/oder er Schäden bei Personen und Sachwerte anrichten kann. Das sind z. B. Kirchen, Schulen, Museen, Kernkraftwerke, Fußballstadien oder Versammlungsstätten. In Wohnhäusern liegt es in der Verantwortung des Besitzers. Der Gesetzgeber macht ihm keine Vorschriften. Soll allerdings ein Blitzschutz eingebaut werden, dann ist dieser nach den gültigen VDE-Bestimmungen zu errichten.