Installationshinweise nach EN 50174-2

Schutz der Kabel vor Störeinwirkung

9. Mai 2014, 6:00 Uhr | Lee Funnell/jos,Technical Manager EMEA bei Siemon.

Ist es wirklich notwendig, intensiv über Kabeltragsysteme im Boden oder an der Decke nachzudenken? Sind sie nicht Sache der Bau- und Elektrofirmen und bereits Vertragsbestandteil? Bei der Beantwortung dieser Fragen hilft eine Diskussion der EMV-Konformität sowie der Kluft zwischen den Normen und den Installationspraktiken.Seit Jahren gibt es heftige Kontroversen über die verschiedenen Kabeltragsysteme und dazu, welche Typen am besten geeignet sind - ob Gitterrinnen oder Kabelwannen. Es gibt Diskussionen zu Füllgrad, elektrischer Trennung und ganz besonders zur Frage der Erdung und des Potenzialausgleichs. Mit der Veröffentlichung der EN 50174-2 Ausgabe 2010 (Informationstechnik - Installation von Kommunikationsverkabelung - Teil 2: Installationsplanung und Installationspraktiken in Gebäuden) sind die meisten dieser Diskussionspunkte eindeutig geklärt. Offen bleibt jedoch nach wie vor die Frage, ob die Architekten und Bau- und Elektroingenieure auch bereit sind, diese Anforderungen konsequent umzusetzen. Außerdem lässt sich trefflich darüber diskutieren, ob sie überhaupt eine Wahl haben, da sie sich nicht nur nach den relevanten Dokumenten zur elektrischen Sicherheit der Normenreihe DIN VDE 0100 als harmonisierte Fassung der IEC 60364 richten müssen, sondern unter anderem auch nach den oben genannten Vorschriften. Wo leitende Kabel installiert werden, also alle Kabeltypen außer Glasfaser, muss der Verantwortliche auf die elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) achten, um abzusichern, dass die Kabel und die Anwendungen in ihrer Leistung von äußeren Störquellen unbeeinträchtigt bleiben, selbst keine Störung verursachen und keine Störwirkungen zwischen dem Kabelsystem und dem Kabeltragsystem auftreten. Ein Hauptfaktor, der unter den Elektrikern bei den Kabeltragsystemen aus Metall mitunter für Verunsicherung sorgt, ist das Thema Erdung und Potenzialausgleich. Die "Kabelerdung" muss den relevanten Richtlinien der jüngsten Ausgabe der DIN VDE 0100 Reihe entsprechen. Kabeltragsysteme aus Metall bestehen typischerweise aus einzelnen Abschnitten, die miteinander verbunden sind. Elektroinstallationsfirmen werden unter Umständen einen durchgängigen Potenzialausgleich des Kabeltragsystems mit einem Kupferdraht herstellen wollen, der einen Querschnitt zwischen 2,5 mm2 und 10 mm2 hat und die einzelnen Abschnitte verbindet. EN 50174:2010 spezifiziert demgegenüber eine direkte Verbindung. Die Länge der Potenzialausgleichsleiter oder -bänder sollte weniger als zehn Zentimeter betragen und idealerweise so kurz wie möglich sein. Bei vielen Verbindungen gibt es "Erdungsleiter" in Form von Pigtails. Diese Praxis gilt es unter allen Umständen zu vermeiden, da sich dadurch die Impedanz erhöht und die elektromagnetische Abschirmung verringert. Im Rahmen der Norm EN 50174-2 ist jedes metallene informationstechnische Kabel entsprechend seiner Kopplungsdämpfung verschiedenen Trennklassen zugeordnet: Trennklasse d (Kategorie 7/7A und Kabel für BCT-Systeme), c (Kabel der Kategorie 5e und 6 geschirmt), b (Kategorie 5e und 6 Kabel, ungeschirmt). In Abhängigkeit vom verwendeten Metallkabeltragsystem verweist die Norm auf den erforderlichen Mindesttrennabstand zwischen metallener informationstechnischer Verkabelung und Stromversorgungsleitungen, um elektromagnetische Konformität zu erreichen. Ein offener Metallgitterrost bietet den geringsten Schutz vor elektromagnetischer Interferenz und erfordert daher den größten räumlichen Abstand zu Stromkabeln, wohingegen eine geschlossene Kabelwanne die besten Werte zur elektromagnetischen Konformität bietet, die sich durch die Verwendung eines Deckels noch weiter verbessern lässt. Leistungsfaktoren sind bei den Trennklassen in Abhängigkeit von der Anzahl der 230V(20 A)-Leitungen ebenso auf die metallenen IT-Kabel in Bezug auf die Stromversorgungskabel anzuwenden, die sich in unmittelbarer Nähe befinden. Je besser das Kabeltragsystem und je besser die Kabelschirmung sind, desto größer ist der anwendbare Minderungsfaktor. Eine der entscheidenden Fragen, die ein Installateur stellt, ist dann, wie viele Kabel ein durchgängiges Kabeltragsystem aufnehmen kann. Die Antwort der Normen lautet: bis zu einer maximalen Füllhöhe von 150 mm bei Kabelführungen, die durchgängig abgestützt sind, etwa bei Unterflursystemen, während bei einem nicht durchgängigen Kabeltragsystem die maximale Füllhöhe in Abhängigkeit vom Abstand der Halterungen variiert und sich bis auf 73 mm reduzieren kann (1,5 Meter Abstand zwischen den Halterungen).

Bei der Verlegung sollte der Installateur auch die vorgeschriebenen Grenzen der Biegeradien beachten.

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