Datenschutz und Videoüberwachung
Zulässigkeit von Videoüberwachung
Inhalt
- Stehen Sie gerne vor der Kamera?
- Zulässigkeit von Videoüberwachung
- Albtraum oder rechtlich beherrschbar?
Videoüberwachung aus der Cloud
Cloud-Computing ist in aller Munde, und so auch beim Thema Videoüberwachung. Dank IP-Videokameras und Software „aus der Wolke“ kann weltweit kostengünstig und unkompliziert aus der Ferne per PC, Laptop, Tablet-PC oder Smartphone in die aktuellen Überwachungsbilder Einblick genommen werden.
Der Fall des Unternehmens „L“
Das Unternehmen „L“ praktizierte über etliche Jahre eine aktive Videoüberwachung der Mitarbeiter- und Verkaufsräume durch Detektive. Diese führten auch unregelmäßig ein Protokoll über Aktivitäten der Mitarbeiter.
Dieses Verfahren wurde erst durch die Presse aufgedeckt und führte zu folgenden Schäden für das Unternehmen:
- Aufgrund des Datenschutzverstoßes sowie weiterer Verstöße wurde das Unternehmen mit einem Bußgeld von 1,46 Millionen Euro belegt.
- Aufgrund des damit verbundenen Presseberichtes sank in den folgenden zwei Monaten der Umsatz um zirka 20 Prozent und es dauert fast zwölf Monate, um den dadurch entstandenen Imageschaden auszugleichen.
- Durch den negativen Pressebericht sank die Anzahl der Bewerbungen so drastisch, dass das Unternehmen die Arbeitsplätze durch höhere Gehälter attraktiver machen und die Investitionen im Bereich der Nachwuchsgewinnung vervielfachen musste.