10 Tipps von Easynet zum Cloud-Computing

Was in den SLA nicht fehlen darf

13. März 2012, 15:23 Uhr | Ralf Ladner

Fortsetzung des Artikels von Teil 1

Weitere Tipps zu SLAs

6. Eigentum an den Daten – Es muss klar sein, wem die vom Provider verarbeiteten Daten gehören – dem Provider oder seinem Kunden.

7. Gerichtsstand – Für Streitigkeiten ist der Gerichtsstand von größter Bedeutung; die besten SLA nützen nämlich nichts, wenn sie auf den Antillen eingeklagt werden müssen. Mit dem Gerichtsstand entscheidet sich auch, welches Recht im Streitfall zur Anwendung kommt.

8. Datensicherheit – Der Provider muss klar darlegen, was er zur Herstellung einer hohen Datensicherheit unternimmt, insbesondere bei kritischen und personenbezogenen Daten.

9. Nachprüfbarkeit – Kunden müssen überprüfen können, ob die Festlegungen des Providers hinsichtlich der Datensicherheit eingehalten werden. Auch dazu müssen bereits in den SLA Vereinbarungen getroffen werden.

10. Verbleib der Daten – Die SLA müssen auch Angaben dazu enthalten, was mit den Daten nach Ende der Geschäftsbeziehung geschieht, ob beispielsweise der Provider bei strittigen Forderungen ein Zurückbehaltungsrecht hat: Für solche Fälle sollte man bereits in den SLA eine Schiedsstelle vereinbaren.

Standard-Cloud-Angebote arbeiten in der Regel mit fertig vorgegebenen SLA, die seitens des Kunden nicht verändert oder nachverhandelt werden können. Diese Normierung ist meist die Voraussetzung für günstig angebotene Leistungen eines Cloud-Providers. Hier müssen Unternehmen genau prüfen, wo und wie weit die Standard-SLA von einem eigenen Soll-SLA abweichen – sind davon substantielle Punkte betroffen, kann das jeweilige Angebot nicht genutzt werden.

"Cloud von der Stange bedingt naturgemäß auch SLA von der Stange – dass individuelle Anforderungen darin nicht berücksichtigt werden können, versteht sich", erklärt Diethelm Siebuhr, Geschäftsführer Central Europe von Easynet Global Services. "In wie weit dies für Unternehmen relevant ist, entscheidet sich an der Aufgabenstellung: Wer beispielsweise kurzfristig eine Testumgebung aufbauen muss, wird damit vermutlich keine Probleme haben. Wer aber aus der Cloud Ressourcen für die Verarbeitung seiner kritischen Unternehmensdaten bezieht, benötigt wasserdichte und damit individuelle SLAs, wie er sie bei entsprechend individuellen Cloud-Lösungen erhält."

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