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dpa Deutsche Presse-Agentur GmbH

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Wegweisendes BGH-Urteil

Parshippen für 1,46 Euro

Der Streitwert an sich ist schon eine Zumutung für ein oberstes Zivilgericht, die von der Beklagten zu zahlende Summe geradezu lächerlich. Eine Frau will nicht mehr parshippen und beruft sich auf das über 100 Jahre alte BGB.

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Alle Zeichen stehen auf Aufschwung

„Der deutsche Konjunkturkessel steht unter Dampf“

Die Coronazahlen sinken, das öffentliche Leben erwacht, Menschen holen lang Entbehrtes…

Healthcare

Compugroup übernimmt Visus Health

Der Softwareanbieter Compugroup setzt seine Einkaufstour fort und kauft nun auch noch den…

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Trotz Covid- und Chip-Krise

Technologiekonzern Bosch erholt sich etwas

Der Bosch-Konzern darf sich über einen guten Start ins Jahr freuen, auch weil die…

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Gewinner der Chipkrise

TSMC profitiert vom weltweiten Mangel an Halbleitern

Aufgrund der aktuellen Verknappungen konnte der Chipkonzern TSMC im ersten Quartal eine…

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Handel bleibt außen vor

Corona verstärkt Trend zum Direktgeschäft

Große Markenhersteller wie Adidas, Miele und Co. umgehen immer öfter den Handel und…

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Datenschutz

Clubhouse unter Beobachtung

Frankreichs Datenschutzbehörde hat eine Untersuchung eingeleitet, ob die Social-Media-App…

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Gebühren im Play Store

Google halbiert Abgaben für kleine Entwickler

Nach Apple senkt nun auch Google die Abgabe für App-Entwickler mit weniger als einer…

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Rechtsstreit um Datenschutz

Schrems gegen Facebook geht in die nächste Runde

Nachdem beide Seiten gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Wien Berufung eingelegt…

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Mobile World Congress

Ericsson kommt nicht nach Barcelona

Direkt nach der Ankündigung, den Mobile World Congress als Präsenzveranstaltung in…