Verlängerte Garantielaufzeit bei Assmann

Digitus-Produkte mit Langzeitgarantie

3. August 2011, 16:36 Uhr | Ulrike Garlet

Assmann Electronic verlängert die Garantiezeiten für die Produkte seiner Marke Digitus. Auf Consumer-Produkte erhalten Kunden künftig eine Garantie von fünf Jahren, auf die Professional-Serie sogar von 15 Jahren.

Ab sofort gewährt Assmann Electronic auf die Produkte der Marke Digitus verlängerte Garantiezeiten von fünf und 15 Jahren. »Alle unsere Produkte im Sortiment sind auf Herz und Nieren geprüft. Und mit der Langzeitgarantie von fünf beziehungsweise 15 Jahren beweisen wir, dass die Artikel ohne Wenn und Aber den Belastungen im täglichen Einsatz standhalten. Doch auch für den Fall der Fälle ist der Kunde damit auf der sicheren Seite und schützt seine Investitionen«, betont Till Brauckmann, Marketing Manager bei Assmann Electronic.

Mit den verlängerten Garantiezeiten möchte sich der Anbieter von Computer-, Netzwerk- und Multimediaprodukten von den Wettbewerbern abheben, die sich meist an die marktübliche Gewährleistungspflicht von zwei Jahren halten. »Von diesem Alleinstellungsmerkmal profitieren natürlich auch unsere Händler«, betont Brauckmann.

Eine Garantie von fünf Jahren bietet Assmann ab sofort auf Material- und Verarbeitungsschäden bei den meisten Retail-Produkten der Marke Digitus. Dazu zählen beispielsweise Webcams, Bluetooth-Headsets und Breitband-Router. Die Digitus-Professional-Serie – bestehend aus Netzwerk- und Peripheriekomponenten für die Installation durch Profis – wird sogar mit einer Garantiezeit von 15 Jahren ausgestattet. »Diese Kunden genießen damit einen ganz besonderen Schutz und brauchen sich im Garantiefall nur wenig Sorgen um ihre Ausgaben zu machen«, sagt Brauckmann. Auch das komplette Kabelsortiment bietet eine 15jährige Garantie.

Die Aktivierung der Langzeitgarantie wickelt Assmann einfach und unbürokratisch ab. Der Kunde registriert auf der Website des Unternehmens das gekaufte Digitus-Produkt innerhalb von vier Wochen ab Kaufdatum. Treten dann Mängel auf, so macht der Käufer etwaige Garantieansprüche beim Händler geltend. Nach Vorlage des Originalkaufbelegs wird das Produkt entweder repariert oder gegen ein Neugerät ausgetauscht. Ist beides nicht möglich, erstattet Assmann den gezahlten Kaufpreis.


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