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Werbungskosten häusliches Arbeitszimmer

Abgeordnete fordert Steuervorteil für Außendienstmitarbeiter

Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer erkennt das Finanzamt seit 2007 so gut wie nicht mehr an. Für Mitarbeiter im Außendienst gibt es eine gute Nachricht: Abgeordnete des Deutschen Bundestags wollen die Regelung wieder kippen.

Autor:Martin Fryba • 21.6.2010 • ca. 0:40 Min

Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer sollen wieder stuerlich absetzbar sein

Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags setzt sich dafür ein, dass häusliche Arbeitszimmer bei Mitarbeitern im Außendienst steuerlich wieder berücksichtigt werden. Eine entsprechende Eingabe an das zuständige Bundesfinanzministerium wurde beschlossen. Damit wollen die Parlamentarier die Bundesregierung auf das Problem aufmerksam machen.

Im Steueränderungsgesetz vom Juli 2006 wurde mit Wirkung zum Steuerjahr 2007 die Absetzbarkeit von häuslichen Arbeitszimmern, die nicht den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit dienen, abgeschafft. Zahlreiche Klagen sind derzeit anhängig, weil einige Berufsgruppen wie Lehrer oder auch Mitarbeiter im Außendienst damit argumentieren, dass ihnen der Arbeitgeber keinen betrieblichen Büroplatz zur Verfügung stelle. Insbesondere Lehrer hatten in der Vergangenheit zum Teil erfolgreich gegen Finanzämter geklagt. Eine höchstrichterliche Entscheidung steht aber noch aus.

Solange noch kein endgültiges Urteil in der Hauptsache vorliegt, sollten zumindest Lehrer das häusliche Arbeitszimmer als Werbungskosten in die Steuererklärung aufnehmen. Das Finanzamt wird Steuerbescheide, in denen Werbungskosten für das häusliche Arbeitszimmer geltend gemacht werden, mit einem Vorläufigkeitsvermerk versehen.