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Abmahn-Systemhaus Binary Services ist offline

7. September 2012, 15:38 Uhr | Nadine Kasszian

Fortsetzung des Artikels von Teil 1

Händler organisieren sich - Anwälte helfen

Und auch die abgemahnte Händlerschaft hat sich Hilfe bei Rechtsexperten gesucht, um gemeinsam gegen die Abmahnwelle vorzugehen.

Die Kanzlei für IT- und Medienrecht Res Media berichtet in ihrem Blog unter www.ra-plutte.de von vielen Fällen der Abmahnung durch die Binary Services und hatte Betroffene dazu aufgefordert, die Abmahnungen eingescannt zuzuschicken. Inzwischen liegen dem Anwalt Niklas Plutte von Res Media in Kooperation mit abmahnhelfer.de 173 Fälle in einem Zeitraum von neun Tagen vor. »Von einer solch großen Anzahl in einem solch kurzem Zeitraum habe ich bislang noch in keinem anderen wettbewerbsrechtlichen Abmahnverfahren gehört«, sagt Rechtsanwalt Plutte.

Nachforschungen der Kanzlei haben ergeben, dass die Firma Binary Services GmbH seit Mitte August 2012 offenbar konzentriert in erheblicher Zahl Impressumsverstöße bei Facebook durch Rechtsanwalt Hans-Werner Kallert (HWK) abmahnen lässt. Nach Angaben der Rechtsexperten von Res Media ist »eine hohe Zahl von Abmahnungen zwar per se nicht rechtsmissbräuchlich, auch nicht innerhalb von kurzer Zeit. Etwas anderes gilt aber etwa, wenn das Kostenrisiko der Abmahnungen den Jahresumsatz des abmahnenden Unternehmens überschreitet (vgl. LG Bochum, Urteil vom 07.04.2009, Az. I-12 O 20/09).« Nach Informationen von Creditreform hat die im August 2011 gegründete Binary Services im vergangenen Jahr einen Umsatz von unter 12.000 Euro erwirtschaftet. Die willkürliche Wahl der Aktenzeichen der Abmahnungen lässt zudem darauf schließen, dass die tatsächliche Anzahl der Abmahnungen von der HWK verschleiert werden soll. Die abgemahnten IT-Händler sind jedoch dahinter gekommen, dass den Schreiben ein QR-Code angefügt ist, neben dem ein so genannter Postmatrixcode abgedruckt ist, den die Post bei Schreiben im großem Umfang automatisch generiert.

Die höchste Zahl, die Res Media vorliegt, ist ein Schreiben mit der Nr. 1.120. Es besteht deshalb ein Verdacht dahingehend, dass mindestens 1.120 Facebook-Abmahnungen von HWK versendet wurden. Das ist aber nicht gesichert, sondern nur ein Indiz. Es könnten in der Sendungsserie beispielsweise auch andere Schreiben mit versandt worden sein.


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