Der Geschäftsführer der Binary Services ist kein unbeschriebenes Blatt wenn es um Abmahnungen geht. B. hat bereits durch Abmahnungen in Zusammenarbeit mit der Kanzlei Uhlmann & Partner auf sich aufmerksam gemacht. Die Urheberrechtskanzlei scheint das Mandat dieses Mal allerdings abgelehnt zu haben.
Wie weit die Binary Services ihre Abmahnaktivitäten noch ausweitet, wird sich zeigen. Denn in den Abmahnungen behält sich das Unternehmen weitere Schritte wegen wettbewerbsrechtlicher Verstöße auf Xing oder der Homepage vor. Dass Binary-Geschäftsführer über 10.000 Xing-Kontakte im IT-Fachhandel verfügt, kann ihm bei einer erneuten Abmahnflut natürlich helfen.