Mit einer Welle von Abmahnungsklagen gegen Onlinehändler macht diese Tage die Handelskette Media Markt von sich reden. Das Landgericht München hat nun in einer Reihe von Fällen gegen den Retailer entschieden.
Die Praxis ist nicht neu, doch sorgt sie bei den betroffenen Fachhändler immer wieder für Aufregung: Wegen fehlerhafter Produktbeschreibungen mahnt die Retailkette Media Markt diese Tage erneut mehrere hundert Betreiber von Onlineshops ab. Dabei kann man formal nicht einmal von einer Abmahnungswelle sprechen. Da rechtlich jeder der 215 deutschen Media Märkte als eigene GmbH firmiert, hatte die Handelskette mit seinem Vorgehen gegen hinderliche Konkurrenten bisher zumeist ein leichtes Spiel.
Das Landgericht München hat jetzt jedoch signalisiert, dass es nicht mehr bereit ist, bei dieser Praxis der Media-Saturn-Holding mitzuspielen. In insgesamt sechs Abmahnungsfällen hat das Gericht Anträge von Media Märkten als »missbräuchlich und damit unzulässig« zurückgewiesen. Als dominierendes Motiv bei den Abmahnungen erkannten die Richter ein »Gebührenerzielungsinteresse« und stellten fest, dass die klagenden Media Märkte ihre Anträge auf einstweilige Verfügung »nahezu wortidentisch« und mit »textbausteinartigen« Schriftsätzen eingereicht hätten. Das Auftreten der einzelnen Media Markt Filialen als Kläger wertete das Gericht folglich nurmehr als reinen »formalen Wechsel« des Antragstellers.
Geschlagen geben will sich die Media Saturn Holding aber offenbar noch lange nicht. So bezeichnete das Unternehmen die Entscheidung des Münchner Landgerichts als »absolute Minderheitenmeinung« einer einzigen Zivilkammer. Die Urteile anderer Gerichte würden demgegenüber den eigenen Standpunkt unterstreichen. Es ist somit nicht davon auszugehen, dass die Handelslkette ihre Abmahnungspraxis in näherer Zukunft beenden wird – der Media-Markt-kritische Mannheimer Fachhändler Expert Esch befürchtet gegenüber der Frankfurter Sonntagszeitung nun sogar eine Zunahme der Streitlust des Retailers.
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