Der Bundesgerichtshof (BGH) hat der Verwertungsgesellschaft VG Wort, die künftig pauschale Urheberrechtsabgaben auf Drucker erheben wollte, eine Absage erteilt. Branchenvertreter hatten Zusatzbelastungen befürchtet und zeigten sich nun mit dem Urteil zufrieden.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat pauschale Urheberrechtsabgaben auf Drucker für unrechtmäßig erklärt. Die Karlsruher Richter urteilten in einem Prozess der Verwertungsgesellschaft Wort gegen den Hersteller Hewlett-Packard. Die VG Wort, die unter anderem Abgaben auf Kopierer und Scanner erhebt, wollte auch Drucker mit Abgaben belegen. »Diesem fragwürdigen Versuch, den Verbrauchern in die Tasche zu greifen, hat das höchste zuständige Gericht eine klare Absage erteilt«, meint Bernhard Rohleder, Hauptgeschäftsführer des Branchenverbands Bitkom, zu dem Urteil. Im Januar und November hatte bereits das Oberlandesgericht Düsseldorf in zwei ähnlichen Verfahren so entschieden.
Die VG Wort forderte für Drucker je nach Leistung 10 bis 300 Euro Abgaben. Die Verwertungsgesellschaft hatte mehrere Druckerhersteller verklagt, solche Abgaben rückwirkend ab 2001 zu zahlen. Die Branchenvertretung Bitkom lehnte diese Abgaben dagegen grundsätzlich ab: »Drucker werden nicht in erster Linie genutzt, um urheberrechtlich geschützte Werke zu kopieren«, erklärt Rohleder. »Dazu braucht es vor allem einen Scanner, und auf den müssen die Käufer bereits Abgaben zahlen. Eine Doppelbelastung ist inakzeptabel.« Ebenfalls mit dem Urteil zufrieden zeigt sich HP-Geschäftsführerin Regine Stachelhaus: »Wir sind erfreut und erleichtert, dass das BGH unsere Argumentation versteht und teilt. Es kann nicht sein, dass in Deutschland die Käufer von Druckern für Leistungen zur Kasse gebeten werden, die sie nicht in Anspruch nehmen. Mit diesem Urteil sind massive Wettbewerbsverzerrungen für den deutschen Markt abgewendet worden, die die Forderungen der Verwertungsgesellschaften mit sich gebracht hätten«, betont die HPManagerin. In keinem anderen europäischen Land werden Abgaben für Drucker in der Höhe gezahlt, wie sie die VG Wort für Deutschland gefordert habe.
Das und die vorangegangenen Urteile sorgen nicht nur bei HP, sondern in der ganzen Druckerbranche für Erleichterung, denn die Unsicherheit über die Urheberrechtsabgaben hatte die Druckerhersteller zur Bildung von Rücklagen in Millionenhöhe gezwungen. »Als Mitbetroffene sind wir über das Urteil des BGH hoch erfreut. Wir haben schon immer die Abgabepflicht für Urheberrechte auf Drucker als nicht gegeben gesehen«, ergänzt Henning Ohlsson, Geschäftsführer der Epson Deutschland GmbH. Ohlsson geht davon aus, dass das Urteil auch die Verhandlungen für die Abgabepflicht ab 2008, die zwischen Industrie und VG Wort stattfinden werden, im Sinne der Druckerindustrie positiv beeinflussen wird.