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BGH-Urteil zu Mobilcom-Gründer Schmid

Karlsruhe (dpa) - Für den Gründer und früheren Chef der Mobilcom AG, Gerhard Schmid, entscheidet sich heute (Donnerstag/14.00), ob er schon bald erneut in Kiel vor Gericht steht. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe will sein Urteil zu der Revision...

Autor:Redaktion connect-professional • 28.4.2010 • ca. 0:40 Min

…des 57-Jährigen verkünden. Der einstige Börsenstar Schmid kämpft um einen Freispruch. Er war im Januar 2009 wegen vorsätzlichen Bankrotts zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt worden. Nach der mündlichen Verhandlung vor zwei Wochen vor dem BGH, gilt eine Neuauflage des Prozesses als wahrscheinlich. Die Karlsruher Richter hatten zahlreiche Lücken in dem Kieler Urteil ausgemacht.

Der erste Prozess gegen Schmid hatte sich über Monate hingezogen. Nach über eineinhalb Jahren Verhandlung hatte das Gericht schließlich keine Zweifel, dass Schmid im Jahr 2002 Geld und Unternehmensanteile im Gesamtwert von 1,2 Millionen Euro nach Liechtenstein geschafft hat, um sie vor einer drohenden Pfändung in Sicherheit zu bringen. Die sächsische Landesbank wollte dem Manager damals ein Darlehen von 100 Millionen Euro kündigen. Dadurch drohte laut Kieler Urteil die Zahlungsunfähigkeit. Die Bank hatte einen Pfändungsbeschluss von umgerechnet zehn Millionen Euro erwirkt - die Zwangsvollstreckung blieb jedoch erfolglos.

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