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Blaser besteht auf Wiedereinstellung bei Seagate

Selbst Brancheninsidern war bisher nicht klar, warum Hans-Dieter Blaser Seagate nach über 20 Jahren als Deutschland Chef verlassen hat. Aus verständlichen Gründen halten sich dazu beide Seite bedeckt. Fest steht nun, dass Seagate Blaser mit einer außerordentlichen und einer ordentlichen Kündigung sowie mit einem Antrag auf Auflösung loswerden wollte.

Autor:Joachim Gartz • 6.12.2007 • ca. 0:55 Min

Kämpft um seinen Chefposten bei Seagate Deutschland: Hans-Dieter Blaser
Inhalt
  1. Blaser besteht auf Wiedereinstellung bei Seagate
  2. Entscheidung über Rechtswirksamkeit am 16. Januar
  3. Zwei Jahrzehnte bei Seagate

Bemerkenswert an der Kündigung von Hans-Dieter Blaser, dem ehemaligen Chef von Seagate Deutschland, ist, dass die Kündigung noch von Seagate Technology LLC ausgesprochen wurde, hier bestand jedoch gar kein Anstellungsverhältnis. Eine definitive Entscheidung wurde am zweiten Verhandlungstag vor dem Münchner Arbeitsgericht zwar noch nicht herbeigeführt. Doch der vorsitzende Richter Then hat sich im Prinzip bereits festgelegt und beide Kündigungen für nicht gerechtfertigt erklärt. Einerseits sei der Kündigungsgrund nicht gerechtfertigt und selbst wenn, müsse vorher jeweils eine Abmahnung ausgesprochen werden, berichtet der Branchendienst Speicherguide.de.

Nun gilt es noch zu klären, ob der Auflösungsantrag rechtens ist. Hierzu muss festgestellt werden, ob Blaser Geschäftsleitungsbefugnis hatte und beispielsweise Personalentscheidungen treffen durfte. Laut Blasers Rechtsanwalt Schorler von der Kanzlei Schorler, Sütterlin und Kammergruber ist dies nicht der Fall gewesen, was auch eindeutig zu belegen sei.

Blaser pocht auf eine Wiedereinstellung. »Ich habe mir nichts zu Schulden kommen lassen. Hier handelt es sich um eine firmenpolitische Entscheidung, dafür halte ich nicht meinen Kopf hin«, stellt Blaser klar. Auch auf die ausschweifende Erklärung des Richters, warum er nicht glaube, dass Blaser jemals wieder bei Seagate arbeiten würde und die Drohung, dass der Fall vermutlich zwei bis drei Jahre dauern wird, bleibt Blaser hart. Der vorsitzende Richter dachte, die Sache mit der Aussicht auf eine Abfindung schnell aus der Welt schaffen zu können.