Abmahnwelle klingt ab

»BUG-Chef Böhme ist die Lust am Abmahnen vergangen«

14. November 2007, 10:29 Uhr |

Im April ist die BUG AG mit einer Abmahnung vor dem Landgericht München gescheitert, nun nahm der Etailer seine Berufung gegen die Entscheidung zurück. Zuvor hatte BUG-Chef Christian Böhme durch ein folgenschweres Versehen die Abmahntätigkeit seines Unternehmens in eine Sackgasse gebracht.

Mit ihrer Abmahnung gegen einen EDV-Dienstleister aus Mecklenburg- Vorpommern erlitt die BUG AG Anfang April 2007 eine juristische Niederlage: Nach Ansicht des Landgerichts München I handelte es sich bei der Abmahntätigkeit der hinter dem Etailer Norsk-IT stehenden Gesellschaft um ein serienweises Vorgehen und somit um eine rechtsmissbräuchliche Abmahnung (CRN berichtete in Ausgabe 15/07). BUG-Vorstand Christian Böhme und sein Anwalt Thomas Feil waren mit der Gerichtentscheidung nicht einverstanden und kündigten an, in Berufung zu gehen. Doch wie nun bekannt wurde, fand das für den 8. November angesetzte Berufungsverfahren nicht statt: Die BUG AG hat ihre Berufung zurückgenommen.

So wie die Abmahnung gegen den EDV-Dienstleister symptomatisch für die ausufernde Abmahntätigkeit der BUG AG und deren Tochtergesellschaft E-Tail GmbH war, so steht der stille Rückzug aus dem Münchner Verfahren nun für das Abklingen der Abmahn-Aktivität des Unternehmens. »BUG-Chef Böhme hat in letzter Zeit so viel Gegenwind bekommen, dass ihm inzwischen die Lust an Abmahnungen vergangen ist«, erklärt der Anwalt des Abmahnungsopfers, Friedrich Schäfer aus Pirmasens, mit Befriedigung. So häuften sich in den vergangenenWochen die Fälle, in denen Gerichte nicht mehr bereit waren, der Argumentation des Serienabmahners zu folgen. Dabei kam es in einigen Verfahren zu einer massiven Reduktion des Streitwerts, in anderen Fällen wurde das Vorgehen von Böhmes Firmengruppe wiederholt als rechtsmissbräuchlich eingestuft. »Der Wendepunkt war vor einigen Wochen die Niederlegung des Mandats durch die Kanzlei Feil«, so Opferanwalt Schäfer. »Danach war bei der Abmahntätigkeit von BUG AG und E-Tail GmbH der Motor raus.« Wie Schäfer im Gespräch mit CRN erläutert, habe das Gespann Böhme- Feil bis dahin aber ein beträchtliches Volumen an Verfahren in Gang gesetzt: »Mir sind 270 Abmahnungsfälle bekannt, die Dunkelziffer dürfte aber wohl rund dreimal höher liegen.« Neben einer Reihe von Abgemahnten, die sich nicht mit der Opferrolle begnügen wollten, habe auch Böhme selbst zu seinem Scheitern beigetragen. »Das i- Tüpfelchen waren wohl zwei Schreiben von Herrn Böhme. In diesen erklärte er, dass sich BUG und E-Tail jeweils das wettbewerbsrechtliche Handeln der anderen Gesellschaft zurechnen lassen und Erklärungen der einen Gesellschaft auch für und gegen die andere Gesellschaft gelten sollen«, erzählt der Anwalt aus Pirmasens. Der Fauxpas sei passiert, nachdem die beiden von Böhme geleiteten Gesellschaften selbst Objekt von Abmahnungen geworden seien. Während der Unternehmer zuvor stets behauptete, das juristische Vorgehen von BUG und E-Tail erfolge unabhängig voneinander, habe er sich in einer Fax-Antwort auf die Abmahnung schließlich selbst widersprochen.

Während der – paradoxerweise als Rechtsberater eines Channel- Magazins tätige – Anwalt Feil bereits wieder im Auftrag eines anderen Unternehmens abmahnt, scheint Böhme wohl nur noch die laufenden Verfahren abwickeln zu wollen.

Für Opferanwalt Friedrich Schäfer dagegen hatte die Auseinandersetzung mit den Abmahnungen der BUG AG auch ihr Gutes: Der Jurist zählt zu den Gründungsmitgliedern der Initiative Fair-E-Com (www. fair-e-com.de). Der Verein will Online-Händler über rechtliche Fallgruben aufklären und bietet seinen Mitgliedern ein eigenes Siegel an, um potenzielle Abmahner bereits im Vorfeld abzuschrecken.

»Die Resonanz auf unsere Initiative ist überwältigend«, freut sich der Anwalt. »Daran sieht man, dass es sich lohnt, gegen ungerechtfertigte Abmahnungen vorzugehen.«


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