Mit einer Unterschriftenaktion machte Ebay vor kurzem auf die Versuche von Herstellern aufmerksam, den Verkauf per Internet und die Online-Preisgestaltung stärker zu kontrollieren. Nun stärkte das Bundeskartellamt Ebay den Rücken: Der Kontaktlinsenhersteller CIBA habe den Internethandel rechtswidrig beschränkt und muss daher eine Millionenbuße zahlen.
Im Hoheitsstreit zwischen Herstellern und Onlinehändlern über den Verkauf per Internet (CRN berichtete ) hat sich nun auch das Bundeskartellamt eingeschaltet. Die Kartellbehörde hat gegen das Unternehmen CIBA Vision – deutschlandweit Marktführer bei Kontaktlinsen – ein Bußgeld in Höhe von 11,5 Millionen Euro verhängt. CIBA Vision wird vorgeworfen, den Internethandel mit Kontaktlinsen der eigenen Marke rechtswidrig beschränkt und auf die Wiederverkaufspreise der Internethändler in wettbewerbswidriger Weise Einfluss genommen zu haben.
So erkannte das Bundeskartellamt bei CIBA Vision den Einsatz rechtswidriger, wettbewerbsbeschränkender Maßnahmen im Hinblick auf Vereinbarungen über den Ausschluss des Internethandels und der Verhinderung speziell des Ebay-Handels bezüglich bestimmter Kontaktlinsen sowie in Maßnahmen der sogenannten »Preispflege«: CIBA Vision unterhielt ein Überwachungs- und Interventionssystem; mehrere Personen waren mit der Beobachtung und Kontrolle von Verkaufspreisen der Händler im Internet befasst. Unterschritten die Wiederverkaufspreise einzelner Händler die unverbindlichen Preisempfehlungen (UVP) über ein gewisses Maß hinaus, nahmen Mitarbeiter der CIBA Vision mit diesen Internethändlern Kontakt auf und versuchten – in vielen Fällen erfolgreich – diese zu einer Anhebung ihre Abgabepreise zu bewegen.
CIBA Vision bestreitet den Vorwurf in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht, hat aber angekündigt, von Rechtsmitteln abzusehen.