Erweiterte EU-Verbraucherrechte

Darauf müssen Internethändler künftig achten

27. Juni 2011, 14:12 Uhr | Folker Lück

Fortsetzung des Artikels von Teil 1

Neuerungen bei Rücksendungen und Widerruf

Rücksendekosten: Händler können künftig ihren Kunden bei Bestellungen über 40 Euro Rücksendekosten berechnen, wenn sie diese vor dem Kauf mitteilen. Bislang müssen Händler das Porto für die Rücksendung tragen, wenn der Warenwert 40 Euro übersteigt.

Widerrufsfrist: Die EU hat auch beschlossen, die Widerrufsfrist auf ein Jahr zu beschränken. Diese ist bislang unbefristet, wenn es ein Händler versäumt hat, den Kunden über das Widerrufsrecht zu informieren.


  1. Darauf müssen Internethändler künftig achten
  2. Neuerungen bei Rücksendungen und Widerruf

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