Rücksendekosten: Händler können künftig ihren Kunden bei Bestellungen über 40 Euro Rücksendekosten berechnen, wenn sie diese vor dem Kauf mitteilen. Bislang müssen Händler das Porto für die Rücksendung tragen, wenn der Warenwert 40 Euro übersteigt.
Widerrufsfrist: Die EU hat auch beschlossen, die Widerrufsfrist auf ein Jahr zu beschränken. Diese ist bislang unbefristet, wenn es ein Händler versäumt hat, den Kunden über das Widerrufsrecht zu informieren.