Für eine einmalige Gebühr

Das eigene Ableben im Internet regeln

14. September 2009, 14:48 Uhr | Werner Veith
Falle des eigenen Ablebens übernimmt es »lastmessage«, die Kontakte in Social-Networks darüber zu informieren.

Einen besonderen Service gibt es mit »Lastmessage« für alle, die für den Fall ihres Ablebens auch ihr Internet-Leben in Social-Networks regeln wollen. Der Dienst kümmert sich um Löschung der eigenen Accounts und benachrichtigt die Kontakte.

Man ist geneigt, es für einen makabren Scherz zu halten. Doch die Anbieter von »lastmessage« meinen es ernst. Sie wollen es dem Anwender leicht machen, für Fall seines Ablebens auch sein Internet-Leben zu regeln. Schließlich ist es für die Angehörigen nicht einfach im Todesfall auch einen Überblick über die Internetaktivitäten zu gewinnen. In je mehr Social-Networks der Verstorbene unterwegs war, desto aufwändiger wird das. Auch das Löschen der Accounts ist eine aufwändige Sache und erfordert ein gewisses Know-how, das den Hinterbliebenen vielleicht fehlt. Für beides will Lastmessage den Hinterbliebenen die Arbeit abnehmen: Der Dienst benachrichtigt Online-Kontakte, -Freunde und Geschäftspartner. Außerdem beantragt er die Löschung der Social-Network-Accounts.

Dabei verspricht der Dienst, dass er die Privatsphäre des Verstorbenen respektiert. Außenstehende bekommen keinen Zugang zu den in Social-Networks gespeicherten Informationen und Aktivitäten. Lastmessage nutzt den Account, um den Kontakten die Trauernachricht zu übermitteln. So können diese die Nachricht auch dem Verstorbenen zuordnen.

Entscheidet sich der Internetnutzer für Lastmessage, schickt ihm der Service die persönlichen Vollmachtsformulare, einen Spezialumschlag für die eigenen Formulare und einen Rücksendeumschlag. Nach Eingang der Zahlung erhält der User eine Urkunde. Diese sollte er zu anderen wichtigen Unterlagen im Falle eines Ablebens legen.

Den versiegelten Spezialumschlag mit den Formularen hinterlegt Lastmessage bei einer Bank. Er wird nur geöffnet, wenn der Dienstleister eine Sterbeurkunde erhält. Dabei verspricht Lastmessage keine Informationen über die eigenen Online-Aktivitäten an Angehörige herauszugeben. Außer der Verstorbene hat dies ausdrücklich gewollt.

Natürlich kostet dieser Service auch etwas. Lastmessage verlangt eine einmalige Gebühr von 79 Euro für drei Dienste beziehungsweise Social-Networks. Jeder weitere Dienst kostet dann einmalig 19 Euro.


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