Entlastung für Arbeitgeber

Das Recht an Bildern von Ex-Mitarbeitern

4. März 2015, 16:31 Uhr | Peter Tischer
© contrastwerkstatt - Fotolia

Auch nachdem Mitarbeiter ausgeschieden sind, kann das Unternehmen Bilder und Aufnahmen von ihnen für Image-Zwecke verwenden.

Viele Unternehmen nutzen Imagefilme oder Fotos, um sich innerhalb sozialer Netzwerke und im Internet positiv darzustellen. Oft kommen dabei auch die eigenen Mitarbeiter als Darsteller zum Einsatz. Dabei werden die Rechte der aufgenommenen Mitarbeiter am eigenen Bild berührt. Viele Arbeitnehmer sind sich der Problematik bewusst und holen in einem solchen Fall zuvor die Einwilligung der dargestellten Mitarbeiter ein, die Fotos oder Videos veröffentlichen zu dürfen.

Bislang unklar war allerdings, was passiert, wenn das Arbeitsverhältnis mit einem so dargestellten Mitarbeiter beendigt wird. Ob der Betroffene seine Einwilligung ohne weiteres widerrufen kann oder ob sie auch weiterhin Bestand hat, musste nun das Bundesarbeitsgereicht anhand einer aktuellen Klage klären.

Im Fall ging es um einen Werbefilm aus dem Jahre 2008, den ein auf Kälte- und Klimatechnik spezialisiertes Unternehmen gedreht hatte. Im fünfminütigen Imagevideo waren insgesamt 32 Mitarbeiter dargestellt, die ihren normalen Tätigkeiten nachgingen. Sämtliche auf dem Video zu sehenden Personen – auch der Kläger – hatten dem Unternehmen zuvor ihre schriftliche Einwilligung gegeben, um den Film für Werbezwecke nutzen zu können. Am Ende landete der fertige Clip auf der Website des beklagten Unternehmens.

Drei Jahre später endete das Arbeitsverhältnis zwischen dem Kläger und dem Unternehmen. In der Folge wollte der Mann durchsetzen, dass das entsprechende Video von der Homepage seines ehemaligen Arbeitgebers entfernt wurde und widerrief seine damals erteilte Einwilligung.


  1. Das Recht an Bildern von Ex-Mitarbeitern
  2. Beweislast beim Arbeitnehmer

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