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Verbot der Datenweitergabe direkt ins Gesetz

Autor:Redaktion connect-professional • 4.5.2009 • ca. 0:15 Min

Inhalt
  1. De-Mail-Gesetz in der Kritik
  2. Verbot der Datenweitergabe direkt ins Gesetz

Nicht weit genug geht den Datenschutzbeauftragten die Zweckbestimmungsvorschriften, die der Gesetzentwurf an die De-Mail-Kontendaten stellt. Die Bürgerinnen und Bürger müssten sicher sein können, dass ihre Daten ausschließlich zur Teilnahme am Bürgerportal genutzt würden, deshalb sei der pauschale Verweis auf die Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes, des Telemediengesetzes und des Telekommunikationsgesetzes nicht ausreichend, sagen die Datenschützer. Es müsse vielmehr ein explizites Verbot der Datenweitergabe für Werbe- und Marketingzwecke direkt in das Gesetz aufgenommen werden.