Neues Produktsicherheitsgesetz

Der Handel wird stärker in die Pflicht genommen

5. Dezember 2011, 12:18 Uhr | Elke von Rekowski
Mehr Infos für die Verbraucher, aber auch mehr Pflichten für den Handel bringt das jetzt in Kraft getretene Produktsicherheitsgesetz (Foto: Cmon - Fotolia.com).

Mit dem jetzt in Kraft getretenen Produktsicherheitsgesetz setzt Deutschland entscheidende Veränderungen des europäischen Rechts um. Das Gesetz soll dem Verbraucher mehr Transparenz durch bessere Informationen bringen, nimmt aber auch den Handel stärker in die Pflicht.

Für eine bessere Information der der Öffentlichkeit erhält die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) stärkere Befugnisse. Sie darf zum Beispiel künftig »Ross und Reiter nennen«, wenn ihr Rückrufe von Produkten gemeldet werden. Durch die klareren Regelungen des Gesetzes sollen Beschäftigte und Verbraucher besser vor gefährlichen Produkten geschützt werden. Die BAuA hat eine spezielle Webseite eingerichtet, auf der zurückgerufene Produkte im Detail aufgelistet sind.

Das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) bringt auch Änderungen für den Handel mit sich. Er wird stärker in die Pflicht genommen, dazu beizutragen, dass nur sichere Produkte an die Kunden gelangen. Der Handel ist nun noch stärker als früher dafür verantwortlich, nichts auf dem Markt bereitzustellen, von dem er aufgrund seiner Erfahrung oder anderer Informationen wissen muss, dass es nicht den Anforderungen entspricht.

Das Gesetz unterscheidet nicht mehr zwischen Verbraucherprodukten und technischen Arbeitsmitteln, sondern fasst alles unter dem allgemeinen Begriff »Produkte« bzw. Verbraucherprodukte zusammen.


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