Neues Produktsicherheitsgesetz

Der Handel wird stärker in die Pflicht genommen

5. Dezember 2011, 12:18 Uhr | Elke von Rekowski

Fortsetzung des Artikels von Teil 1

100.000 Euro Strafe für gefälschtes CE-Zeichen

Darüber sind die Anforderungen an Prüfstellen wie zum Beispiel die TÜVs nun einheitlich festgelegt und es gibt Quoten bei Kontrollen geeinigt. So will die Marktüberwachung jährlich künftig eine Stichprobe pro 2.000 Einwohner ziehen und diese Produkte überprüfen. Verstöße werden stärker geahndet, die Bußgeldvorschriften wurden erhöht. So können beispielsweise für das Fälschen des CE oder GS-Zeichens Geldstrafen bis zu 100.000 Euro verhängt werden. Verstöße gegen die Meldepflichten können mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet werden.

Das Gesetz definiert konkrete Aufgaben für die BAuA, die an mehreren Stellen als zuständige Stelle namentlich genannt wird. So darf sie bei Rückrufen Hersteller und Produkte nennen, ohne sich das Einverständnis der Rückrufenden einholen zu müssen. Zudem darf die BAuA gefährliche Produkte auf ihren Internetseiten abbilden. Bei erheblichen Risiken darf sie sogar auf Bilder Dritter zurückgreifen, um vor den gefährlichen Produkten zu warnen.

Mit dem Außerkrafttreten des alten Gesetzes verliert der bisherige Ausschuss für technische Arbeitsmittel und Verbraucherprodukte seine Rechtsgrundlage. An seine Stelle tritt im neuen Produktsicherheitsgesetz der Ausschuss für Produktsicherheit, der sich unter anderem um das untergesetzliche Regelwerk kümmert. Der Gesetzestext, weitere Informationen und Links zu den europäischen Informationssystemen befinden sich im Internet unter der Adresse www.produktsicherheitsportal.de. Informationen aus erster Hand gibt es zudem bei einer Informationsveranstaltung zum neuen Produktsicherheitsgesetz, die am 1. Februar 2012 in Dortmund stattfinden soll. Die Teilnahmegebühr beträgt 125 Euro. Weitere Informationen per E-Mail an wybierek.tanja@baua.bund.de.


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