Du sollst nicht begehren deines Nachbarn WLAN

21. Dezember 2006, 9:20 Uhr |

So mancher surft schon mal ganz unverfroren im frei verfügbaren WLAN-Netz eines Nachbarn. Drastische Folgen hatte ein solches »Fremdsurfen« nun im Falle eines Teenagers aus dem asiatischen Stadtstaat Singapur.

Neue Technologien, neue Kavaliersdelikte: Den Zugriff auf das frei verfügbare WLAN-Netz eines Nachbarn hat so mancher schon einmal ausprobiert. Da dabei ja kein unmittelbarer Schaden entsteht, hält es sich mit dem Unrechtsempfinden auf der einen Seite und dem Ärger auf der anderen Seite meist recht in Grenzen. Deutlich schwerwiegendere Folgen hatte ein solches »Fremdsurfen« nun im Falle eines Teenagers aus dem asiatischen Singapur.

Nachdem der 17-jährige Garyl Tan Jia Luo sich unerlaubt in den WLAN-Anschluss seines Nachbarn eingeloggt hatte, beschwerte sich dieser bei den Behörden des Stadtstaats. Gemäß einem Gesetz gegen den Missbrauch von Computern drohten dem Teenager daraufhin bis zu drei Jahre Gefängnis. Nach der Entscheidung eines Bezirksrichters bleibt dem WLAN-Dieb nun zwar die Gefängnishaft erspart, jedoch wurde der Junge dazu aufgefordert, sich freiwillig vorzeitig zum Militärdienst zu melden. Der asiatische Stadtstaat Singapur ist bereits seit längerem für drakonische Strafen wegen minderer Delikten wie Graffitimalerei oder der achtlosen Entsorgung von Zigarettenkippen bekannt.

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