Neue Abmahngefahr für Ebay-Verkäufer
- Ein Schritt vor, zwei Schritte zurück
- Neue Abmahngefahr für Ebay-Verkäufer
- »Versicherter Versand« kann teuer werden

Während bis zur Verabschiedung einer neuen Regelung durch das Justizministerium noch einige Zeit vergehen dürfte, haben zwei aktuelle Gerichtsentscheidungen die Abmahngefahr erneut erhöht. So hat sich das Oberlandesgericht Frankfurt gegen die Einbindung der Widerrechtsbelehrung in ein Ebay-Angebot als Grafikelement ausgesprochen (Az. 6 W 203/06). Eine steigende Zahl von Onlinehändlern ist in letzter Zeit dazu übergegangen, Rechtsinformationen wie das Impressum oder die Widerrechtsbelehrung auf den Angebotsseiten als Bilddatei wiederzugeben. Der Vorteil: Die Gesetzestexte können automatisch bei allen Angeboten eingeblendet und bei Bedarf geändert werden. Zudem werden Spam-Roboter daran gehindert, Email-Adressen auszulesen.
Greife man allerdings per Handy auf Ebay-Angebote zu, können diese Grafikelemente nicht angezeigt werden. Nach Ansicht des OLG Frankfurt würden Händler damit gegen die im BGB verankerten gesetzlichen Anforderungen verstoßen. Es sei somit wettbewerbswidrig, Waren bei Ebay anzubieten ohne die Widerrufsbelehrung in den Quelltext einzubinden. »Ebay-Händler sollten auf Grafiken- und Flash-Elemente in ihren Ebay-Auktionen verzichten, um kostspielige Abmahnungen zu vermeiden«, erklärt dazu Rechtsanwalt Max-Lion Keller von der Münchner IT-Recht-Kanzlei. Im Falle einer Abmahnung sei nämlich leicht mit einem Streitwert von 10.000 Euro zu rechnen. Dies ergäbe allein Anwaltskosten von 632 Euro für die Abmahnung, sollte es dagegen zu einem Prozess kommen, würden dieser Betrag auf mindestens 3.500 Euro steigen.